Einsichtnahme des Betriebsrats in Entgeltlisten
Wie müssen Verantwortliche mit einem Widerspruch von Beschäftigten bzw. Bediensteten umzugehen, die einer Einsichtnahme durch die Beschäftigtenvertretung aufgrund ihrer besonderen Betroffenheit in (nicht anonymisierte) Entgeltlisten (Bruttolohn- und Gehaltslisten) widersprechen? Mit dieser Fragestellung dürften auch einige Datenschutzbeauftragte immer mal wieder konfrontiert werden. Im 24. Tätigkeitsbericht der LfD Sachsen findet sich eine Empfehlung, wie mit dieser Fragestellung
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