BRAK äußert sich zur Nutzbarkeit von Microsoft 365 durch Rechtsanwälte
Wie zuvor schon berichtet, besteht momentan (bzw. immer noch) Unsicherheit darüber, ob Microsoft 365 (nicht lokal installierte Version) in datenschutzrechtlicher Hinsicht (unproblematisch) zulässigeweise nutzbar ist.Diese Frage stellt sich für für sog. Berufsgeheimnisträger wie bspw. Rechtsanwälte (vgl. § 203 StGB) um so mehr. Um diesen Unsicherheiten zu begegnen, hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer in einem öffentlichen Schreiben
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