Auskunftsbegehren nur per verschlüsselter E-Mail beantworten?
Das Arbeitsgericht Suhl hat entschieden, dass bei einer unverschlüsselten E-Mail die erforderliche angemessene Sicherheit personenbezogener Daten gemäß derDS-GVO nicht gewährleistet ist. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil (6 Ca 704/23) gab das Gericht einem Arbeitnehmer recht, der schriftlich Auskunft über alle über ihn gespeicherten Daten von seinem Arbeitgeber verlangt hatte. Diese Auskunft hatte er unverschlüsselt per
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