Datenlöschung während laufendem Auskunftsverfahren unzulässig

BAG Auskunftsbegehren

Mit Gerichtsbescheid vom 21. Januar 2026 (Az. 29 K 7470/24) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage eines E-Mail-Marketing-Unternehmens gegen eine datenschutzrechtliche Verwarnung abgewiesen und damit eine praxisrelevante Klarstellung zum Verhältnis von Auskunftsanspruch und Löschpflicht nach DSGVO getroffen.

Sachverhalt

Nachdem ein Betroffener im August 2022 eine unverlangte Werbe-E-Mail erhalten hatte, stellte er beim absendenden Unternehmen eine Auskunftsanfrage gemäß Art. 15 DS-GVO. Das Unternehmen übersandte zwar ein als „Datenschutzauskunft“ bezeichnetes Dokument, bestätigte jedoch gleichzeitig die Löschung der Betroffenendaten – ohne dass ein Löschungsbegehren gestellt worden war. Die zuständige Aufsichtsbehörde erließ daraufhin eine Verwarnung nach Art. 58 Abs. 2 lit. b DS-GVO wegen rechtswidriger Datenverarbeitung.

Kernaussage des Gerichts

Das Gericht bestätigte die Verwarnung in vollem Umfang. Es stellte klar, dass die Erfüllung der Informationspflicht nach Art. 12 i.V.m. Art. 15 DS-GVO frühestens dann eintritt, wenn dem Antragsteller die begehrten Informationen vollständig und fristgerecht übermittelt wurden. Eine Löschung der Daten vor Abschluss des Auskunftsverfahrens ist damit rechtswidrig – unabhängig davon, ob der ursprüngliche Verarbeitungszweck (hier: E-Mail-Marketing) noch fortbesteht. Der Auskunftsanspruch selbst begründet einen eigenständigen Verarbeitungszweck, der die Datenspeicherung bis zur vollständigen Erfüllung rechtfertigt und gebietet.

Darüber hinaus wies das Gericht darauf hin, dass das Vorgehen des Unternehmens auch die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Datenerhebung faktisch vereitelt habe – ein Umstand, der nach Einschätzung des Gerichts auch die Verhängung eines Bußgeldes gerechtfertigt hätte.

Bedeutung für die Praxis

Verantwortliche sollten sicherstellen, dass interne Prozesse eine voreilige Datenlöschung bei laufenden Betroffenenanfragen ausschließen. Eingehende Auskunftsersuchen sind konsequent zu dokumentieren, und Löschvorgänge dürfen erst nach vollständiger, nachweisbarer Erfüllung der Auskunftspflicht erfolgen. Das Urteil unterstreicht zudem die Bedeutung der Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DS-GVO.

(Foto: AspctStyle – stock.adobe.com)

Letztes Update:06.03.26

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

    Mehr erfahren
  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner