Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben weitere Fragen zu ChatGPT
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) hat OpenAI gebeten, weitere Fragen zur Datenverarbeitung in Bezug auf ChatGPT zu beantworten. Im April hatten verschiedene Datenschutzaufsichtsbehörden ähnliche Anfragen an das US-Unternehmen gestellt, das ChatGPT betreibt, und im Juni erhielten sie ausführliche Antworten. Diese Antworten wurden von der Taskforce KI der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) geprüft, was zu weiteren Datenschutzfragen führte.
Die neuen Fragen betreffen hauptsächlich den Schutz der Grundrechte und des Datenschutzes. Es gibt nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Rechtskonformität der Datenerhebung, insbesondere bei der Gewinnung sensibler personenbezogener Daten aus dem Internet für das Training des KI-Systems. Die Fragen drehen sich um Gesundheitsdaten, Daten zur politischen, religiösen oder sexuellen Orientierung und die Gewährleistung der Rechte betroffener Personen, einschließlich Berichtigung, Löschung und Auskunft, gemäß den Datenschutzvorschriften. Die Verwendung von Nutzungsdaten von ChatGPT-Nutzern für das Nachtraining wird ebenfalls bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hinterfragt.
Da OpenAI keine Niederlassung in der Europäischen Union hat, obliegt die Überwachung der DS-GVO-Einhaltung den europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden. Die Fragen des Hessischen Datenschutzbeauftragten wurden mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmt, und die EU koordiniert den Umgang mit OpenAI über eine Taskforce des Europäischen Datenschutzausschusses.
HBDI
(Foto: irissca)
Letztes Update:29.10.23
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