Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben weitere Fragen zu ChatGPT

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) hat OpenAI gebeten, weitere Fragen zur Datenverarbeitung in Bezug auf ChatGPT zu beantworten. Im April hatten verschiedene Datenschutzaufsichtsbehörden ähnliche Anfragen an das US-Unternehmen gestellt, das ChatGPT betreibt, und im Juni erhielten sie ausführliche Antworten. Diese Antworten wurden von der Taskforce KI der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) geprüft, was zu weiteren Datenschutzfragen führte.

Die neuen Fragen betreffen hauptsächlich den Schutz der Grundrechte und des Datenschutzes. Es gibt nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Rechtskonformität der Datenerhebung, insbesondere bei der Gewinnung sensibler personenbezogener Daten aus dem Internet für das Training des KI-Systems. Die Fragen drehen sich um Gesundheitsdaten, Daten zur politischen, religiösen oder sexuellen Orientierung und die Gewährleistung der Rechte betroffener Personen, einschließlich Berichtigung, Löschung und Auskunft, gemäß den Datenschutzvorschriften. Die Verwendung von Nutzungsdaten von ChatGPT-Nutzern für das Nachtraining wird ebenfalls bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hinterfragt.

Da OpenAI keine Niederlassung in der Europäischen Union hat, obliegt die Überwachung der DS-GVO-Einhaltung den europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden. Die Fragen des Hessischen Datenschutzbeauftragten wurden mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmt, und die EU koordiniert den Umgang mit OpenAI über eine Taskforce des Europäischen Datenschutzausschusses.

HBDI

(Foto: irissca)

Letztes Update:29.10.23

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

    Mehr erfahren
  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner