Datenschutz Awareness – Haftungsfallen vermeiden durch klare Regeln für Löschen und Speichern
Der sogenannte „Speicherbegrenzungsgrundsatz“ verpflichtet Unternehmen Daten zu löschen, sobald sie für die ursprünglich festgelegten Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden. Basis ist die Festlegung von Löschfristen in einem Löschkonzept. Daten/-kategorien sind gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zuzuordnen, der Aufbewahrungsort ist zu nennen. Ferner ist eine verantwortliche Person für die Aufbewahrung und Löschung zu benennen. Auch der Nachweis des Löschvorgangs muss erbracht werden können. Denn ein mangelndes Löschkonzept führt zu Bußgeldern.
Sensibilisierung von Mitarbeitenden für den Datenschutz, kann dazu beitragen, Datenschutzverstöße zu reduzieren: Gerichtsentscheidungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörden haben wesentliche Grundsätze zur Verantwortlichkeit von Unternehmen im Bereich des Datenschutzes und der Haftung klargestellt.
Zusätzlich stellt Frau Keiser von UNIVADO ein Learning Management System vor. Das Dashboard ermöglicht beispielsweise einen umfassenden Überblick über den Lernfortschritt aller Teilnehmenden und bietet die Möglichkeit, einen Lernreport herunterzuladen.
Schwerpunkte:
- Rechtliche Verpflichtungen kennen!
- Vermeidung von willkürlicher Datenverarbeitung – (Datenwucher)
- Schutz der Privatsphäre
- Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner
- Compliance durch Audits & Prüfungen
- Vorteile von E-Learnings
- Dashboard & Lernreport im LMS: Fortschrittsübersicht und Nachweise für Zertifikate
Durch Datenschutz Awareness Maßnahmen, in Bezug auf Löschpflichten, kann das Datenschutzniveau von Organisationen hochgehalten werden sowie das Risiko für Bußgelder und Schadensersatz reduziert werden.
Referent:
Celina Ampah ist Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Sportrecht und Datenschutz & Compliance. Sie hat in großen Medienunternehmen und bei der Nationalen Anti-Doping-Agentur gearbeitet, wo sie für Datenschutzfragen zuständig war.
Die Diplom-Kauffrau Renate Keiser ist Prokuristin bei UNIVADO, einem Full-Service Dienstleister im Bereich E-Learning und Partner von DATAKONTEXT.
Für dieses Webinar nutzen wir den Dienst GoToWebinar.
Testen Sie HIER schon jetzt Ihr System, damit es zum Webinar reibungslos funktioniert.
Letztes Update:21.02.25
Das könnte Sie auch interessieren
-
Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten
Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt
Mehr erfahren -
Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen
Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen
Mehr erfahren -
Kein Auskunftsverweigerungsrecht juristischer Personen gegenüber Aufsichtsbehörden
Das VG Berlin (VG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2025, VG 1 K 607/22) hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die aufsichtsbehördlichen Auskunftsbefugnisse nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DS-GVO bestätigt und konkretisiert. Ausgangsfall: Adressvermietung ohne Rechtsgrundlage Hintergrund war die Verwarnung eines Buchverlags, der Kundendaten ohne Einwilligung und ohne sonstige gesetzliche Grundlage zu
Mehr erfahren

