Datenschutz Awareness – Haftungsfallen vermeiden durch technische und organisatorische Maßnahmen
Sicherheitsmaßnahmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere durch die Sensibilisierung von Mitarbeitenden für den Datenschutz, können gemäß Artikel 32 DS-GVO dazu beitragen, Datenschutzverstöße zu reduzieren: Seit Herbst letzten Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Urteilen wesentliche Grundsätze zur Verantwortlichkeit von Unternehmen im Bereich des Datenschutzes und der Haftung klargestellt. Diese Grundsätze wurden von nationalen Gerichten aufgegriffen und weiter konkretisiert.
In unserem Webinar Datenschutz Awareness – Haftungsfallen vermeiden durch technische und organisatorische Maßnahmen am 14.02. erhalten Sie einen Überblick über die daraus resultierenden Haftungsgrundlagen. Es soll Unternehmen dabei unterstützen, geeignete Maßnahmen – wie beispielsweise Schulungen zur Steigerung des Datenschutzbewusstseins – umzusetzen, um Risiken und mögliche Haftungsfälle zu minimieren.
- Warum Datenschutz Awareness?
- Fallbeispiel – aktuelle Entscheidungen, Datenschutzverstöße etc.
- Awareness Schulungen – Vorteile von E-Learnings
- Dashboard & Lernreport im LMS: Fortschrittsübersicht und Nachweise für Zertifikate
Durch Datenschutz Awareness Maßnahmen können das Datenschutzniveau von Organisationen hochgehalten werden sowie das Risiko für Bußgelder und Schadensersatz reduziert werden. Insbesondere auf die Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DS-GVO sollte ein verstärkter Fokus bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelegt werden.
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Letztes Update:24.01.25
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