Datenschutz in der Schwerbehindertenvertretung
Der LfDI Baden-Württemberg beschäftigt sich in einem seiner aktuellen Veröffentlichungen dankenswerterweise mit einem Thema, welches nicht nur in den Veröffentlchungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden, sondern auch in der breiten Datenschutz-Literatur oft zu kurz kommt:
Welche datenschutzrechtlichen Fallstricke lauern im Rahmen der Arbeit der Schwerbehindertevertretung (SBV)? Was gilt es als Mitglied der SBV zu beachten und unbedingt zu vermeiden?
Immerhin werden von der Schwerbehindertenvertretung im Rahmen ihrer täglichen Aufgaben eine Vielzahl personenbezogener Daten – insbesondere Beschäftigten- und Gesundheitsdaten – verarbeitet, welche nicht nur dem Schutz der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), sondern auch dem Schutz spezialgesetzlicher Datenschutzregelungen unterstellt sind. Um den Interessen schwerbehinderter und diesen gleichgestellten Personen in Beschäftigungsverhältnissen entsprechend Geltung zu verschaffen, vertritt die Schwerbehindertenvertretung die Interessen schwerbehinderter und diesen gleichgestellter Personen im Betrieb oder den Dienststellen, fördert deren Eingliederung und steht diesen beratend und helfend zur Seite.
Aufgrund der Risikoträchtigkeit dieser Daten ist es nicht unwahrscheinlich, dass der unsachgemäße Umgang mit diesen Daten in eine meldepflichtige Datenschutzverletzung im Sinne des Art. 33 DS-GVO bzw. in eine benachrichtigungspflichtige Datenpanne nach Art. 34 DS-GVO münden kann.
Der LfDI Baden-Württemberg hat zahlreiche Fragen, mit denen die SBV oft konfrontiert ist zu einer FAQ zusammengefasst und bietet diese zum Download an. Mit diesen FAQs will der LfDI die wichtige Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen unterstützen, die ohne den Datenschutz als elementaren Bestandteil kaum vorstellbar wäre. Wie der LfDI Baden-Württemberg zu Recht betont, müssen Mitarbeitende zum einen darauf vertrauen können, dass ihre personenbezogenen Daten bei der SBV gut aufgehoben sind, und zum anderen ist die SBV auch gesetzlich verpflichtet, sich bei ihrer Arbeit datenschutzkonform zu verhalten.
(Foto: hkama – stock.adobe.com)
Letztes Update:24.04.23
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen
KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren



