Datenschutz und KI im Öffentlichen Dienst: Rechenschaftspflicht effektiv umsetzen

eschäftigte im öffentlichen Dienst für Datenschutz sensibilisieren

Die DSGVO verpflichtet öffentliche Stellen, die rechtmäßige Datenverarbeitung jederzeit nachzuweisen. Dies gelingt nur, wenn alle Bediensteten regelmäßig geschult werden und ihre datenschutzrechtlichen Pflichten kennen. Besonders im Umgang mit Betroffenenanfragen oder Datenschutzverletzungen ist Sensibilisierung essenziell, um das Risiko von Cyberangriffen zu minimieren. Ab Februar 2025 sind Dienststellen zudem gesetzlich verpflichtet, Bedienstete im Umgang mit KI-Systemen zu schulen.

Das Webinar „Beschäftigte im öffentlichen Dienst für Datenschutz sensibilisieren“ am 21.10.2024 von 14-15:00 Uhr gibt einen ersten Einblick und stellt ein neues E-Learning zum Thema vor.

Nutzen Sie die Chance, von Kristin Benedikt, Richterin am Verwaltungsgericht, Datenschutzbeauftragte und Mitglied im Vorstand der GDD e.V., praxisnahe Tipps für eine rechtssichere Sensibilisierung zu erhalten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz in unserem Webinar – die Teilnahme ist für 0,- Euro möglich!

Letztes Update:16.10.24

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    Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft

    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

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  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

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  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

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