DSK veröffentlicht Beschluss zum Thema Asset-Deal
Im Nachgang der 97. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder wurde ein Beschluss zum Thema Asset-Deal gefasst und einen Katalog von Fallgruppen zusammengestellt.
„Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat sich auf einen Katalog von Fallgruppen verständigt, die im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f i.V.m. Abs. 4 DS-GVO bei einem Asset Deal zu berücksichtigen sind.
Das Papier beschäftigt sich mit folgenden Fallgruppen:
1. Kundendaten bei laufenden Verträgen
2. Bestandskunden ohne laufende Verträge und letzter Vertragsbeziehung älter als 3 Jahre
3. Daten von Kundinnen und Kunden bei fortgeschrittener Vertragsanbahnung; Bestandskundinnen und -kunden ohne laufende Verträge und letzter Vertragsbeziehung jünger als 3 Jahre
4. Kundendaten im Falle offener Forderungen
5. Kundendaten besonderer Kategorie nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Letztes Update:04.07.19
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen
KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren

