Einsatz von TikTok durch öffentliche Stellen: Datenschutzrisiken im Fokus

TikTok bei Behörden

Immer mehr öffentliche Stellen setzen auf Social Media-Plattformen wie TikTok, um Bürgernähe zu fördern und Informationen zu verbreiten. Besonders im Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen gewinnt TikTok als Kommunikationskanal an Bedeutung. Allerdings warnt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) vor erheblichen datenschutzrechtlichen Risiken beim Einsatz solcher Plattformen.

Einschränkungen bei der Datenverarbeitung Behörden haben nur begrenzten Einfluss auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch große Plattformbetreiber. Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – insbesondere der Art. 5, Art. 25 und Art. 6 – wird infrage gestellt, insbesondere bezüglich der Verarbeitung von Daten Minderjähriger und der Transparenz gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO.

Checkliste für öffentliche Stellen Behörden sollten vor der Nutzung von TikTok prüfen:

  • Welches Konto wird verwendet (z.B. persönliches oder Business-Konto)?
  • Wurde das Konto als „Konto einer Regierung oder politischen Partei“ klassifiziert?
  • Welche Datenschutzkonfigurationen und Tools werden eingesetzt?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Datenverarbeitung?
  • Liegt ein Social Media-Nutzungskonzept vor, das den Einsatz rechtfertigt?
  • Gibt es Alternativen zu TikTok, um eine datenschutzkonforme Kommunikation sicherzustellen?

Fazit Der Einsatz von TikTok durch öffentliche Stellen birgt Risiken, insbesondere hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten. Eine sorgfältige Prüfung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist daher unerlässlich.

(Foto: hodim – stock.adobe.com)

Letztes Update:24.10.24

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