Einsatz von TikTok durch öffentliche Stellen: Datenschutzrisiken im Fokus

TikTok bei Behörden

Immer mehr öffentliche Stellen setzen auf Social Media-Plattformen wie TikTok, um Bürgernähe zu fördern und Informationen zu verbreiten. Besonders im Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen gewinnt TikTok als Kommunikationskanal an Bedeutung. Allerdings warnt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) vor erheblichen datenschutzrechtlichen Risiken beim Einsatz solcher Plattformen.

Einschränkungen bei der Datenverarbeitung Behörden haben nur begrenzten Einfluss auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch große Plattformbetreiber. Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – insbesondere der Art. 5, Art. 25 und Art. 6 – wird infrage gestellt, insbesondere bezüglich der Verarbeitung von Daten Minderjähriger und der Transparenz gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO.

Checkliste für öffentliche Stellen Behörden sollten vor der Nutzung von TikTok prüfen:

  • Welches Konto wird verwendet (z.B. persönliches oder Business-Konto)?
  • Wurde das Konto als „Konto einer Regierung oder politischen Partei“ klassifiziert?
  • Welche Datenschutzkonfigurationen und Tools werden eingesetzt?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Datenverarbeitung?
  • Liegt ein Social Media-Nutzungskonzept vor, das den Einsatz rechtfertigt?
  • Gibt es Alternativen zu TikTok, um eine datenschutzkonforme Kommunikation sicherzustellen?

Fazit Der Einsatz von TikTok durch öffentliche Stellen birgt Risiken, insbesondere hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten. Eine sorgfältige Prüfung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist daher unerlässlich.

(Foto: hodim – stock.adobe.com)

Letztes Update:24.10.24

  • Cover Podcast Folge 63: Datenschutz in der Onlinewirtschaft – Datennutzungsrecht und Einwilligungsverwaltung

    Episode 63: Datenschutz in der Onlinewirtschaft – Datennutzungsrecht und Einwilligungsverwaltung

    Dirk Freytag (BVDW und Content Pass) und Uli Hegge (netID) sind gestandene Digitalunternehmer. Sie setzen sich für die Umsetzung eines fairen, effizienten und in der Praxis lebbaren Datenschutz in der Onlinewirtschaft ein. Im Podcast geht es um die Idee eines Datennutzungsrechts und das Verständnis des Datenschutzbeauftragten im Sinne eines Datennutzungsbeauftragten, um Einwilligungsverwaltungsdienste und Single-Sign-On-Angebote sowie

    Mehr erfahren
  • Mindesstandard zur Protokollierung von Cyberangriffen

    Aktualisierung: Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen

    Immer häufiger werden Cyber-Angriffe auf Unternehmen und Regierungen bekannt, die folgenschwere Konsequenzen für die Betroffenen auslösen. Die meisten IT-Systeme in Organisationen verfügen über Möglichkeiten, um ein Audit-Logging zu aktivieren. Bereits mit den Standardeinstellungen werden dabei in der Regel alle wichtigen Ereignisse aufgezeichnet. Damit dabei aber keine gigantischen Datenmengen entstehen, die nur mit hohem Aufwand zu verarbeiten

    Mehr erfahren
  • MItarbeiterexzess durch unzulässige Datenbankabfrage

    Klassiker: Mitarbeiterexzess durch unzulässige Datenbankabrufe

    Regel: Unternehmen haften für Datenschutzverstöße ihrer BeschäftigtenNach Auffassung der Datenschutzkonferenz (DSK) als Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden sollen Unternehmen im Rahmen von Art. 83 DS-GVO für Datenschutzverstöße eines jeden Beschäftigten haften, wenn der Mitarbeiter nicht im Exzess (für eigene Zwecke) gehandelt hat. Dabei sei nicht erforderlich, dass für die Handlung ein gesetzlicher Vertreter oder eine Leitungsperson verantwortlich ist.

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner