Entwicklung der DS-GVO: GDD nimmt Stellung
Angesichts der dynamischen Natur des technologischen Fortschritts und der sich ständig ändernden Datenschutzlandschaft ist eine kontinuierliche Evaluation und Anpassung dieser Verordnung von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie effektiv und angemessen bleibt.
In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission, die gemäß Art. 97 Abs. 1 DS-GVO dazu verpflichtet ist, in einem turnusmäßigen Abstand von vier Jahren dem Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Rat einen Evaluierungsbericht zur DS-GVO vorzulegen, den Vorgang in Gang gesetzt und um Beteiligungen bis zum 8. Februar 2024 gebeten.
In einer Stellungnahme hat die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. die Umsetzung der DS-GVO im Kontext der laufenden Evaluation der DS-GVO näher beleuchtet und hinsichtlich der wichtigsten Aspekte Verbesserungs- sowie Anpassungsmöglichkeiten dargelegt.
Dabei wurde auch ein Fragebogen von September 2023 berücksaichtigt, der zur Konsultation einer sog. High-Level-Expert-Group herangezogen wurde. Die folgenden Ausführungen befassen sich mit der Bewertung einzelner Bereiche der DS-GVO, die von der GDD als besonders berücksichtigenswert erachtet werden:
1. Ausübung von Betroffenenrechten
a) Informationspflichten, Artt. 13, 14 DS-GVO
b) Auskunftsanspruch, Art. 15 DS-GVO
c) Löschung, Art. 17 DS-GVO
d) Einwilligung
e) Datenübertragbarkeit
2. Auftragsdatenverarbeitung, Art. 28 DS-GVO
3. Datenschutzbeauftragte
4. Bußgelder
5. Meldung von Datenpannen
6. Gemeinsame Verantwortlichkeit
7. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
8. DS-GVO und neue Innovationen
(Foto: Coloures-Pic – stock.adobe.com)
Letztes Update:02.03.24
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