Folge 62: Update KI-VO Herbst 2024

Cover Podcast Episode 62 mit Kai Zenner

Die KI-VO ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und im Februar 2025 gelten die ersten Fristen. In Brüssel kümmert sich die EU-Kommission um die Umsetzung und sie muss bald Anwendungshilfen vorlegen. Es geht um verbotene Praktiken und die Definition von KI-Systemen. Zugleich zeigen sich schon jetzt Lücken und offene Rechtsfragen, die es zu schließen und zu klären gilt. Kai Zenner, Büroleiter des Europaabgeordneten Axel Voss berichtet im Data Agenda Podcast über die Hintergründe. Er gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und gibt einen Ausblick auf anstehende Gesetzesvorhaben, etwa zur KI-Haftung.

Weitere Themen

Folge 54a DE: Die KI-VO in den Startlöchern – Konkrete Pflichten für Unternehmen und Beschäftigte
Folge 58: Was in Unternehmen jeder über KI wissen muss

Letztes Update:31.10.24

  • Testament mit geschwärzten Zeilen

    408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung

    Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem

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  • Mann trägt Sonnenbrille von Ray- Ban mit Smart Glasses

    Smart Glasses: Wer aufnimmt, ist verantwortlich

    Wer mit einer KI-Brille filmt oder fotografiert, ist datenschutzrechtlich selbst Verantwortlicher. Das stellt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in einem Prüfbericht vom 10.09.2026 zur Ray-Ban Meta AI Glasses fest. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat sich der Bewertung auf ihrer Zwischenkonferenz angeschlossen. LED reicht nicht Die Brille zeigt Aufnahmen über eine kleine LED an.

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  • Mann hält Megafon in der Hand, aus dem Symbole der digitalen Werbung kommen

    Einwilligung zugunsten von „Partnern“ ist zu unbestimmt

    Eine Einwilligung in Direktwerbung durch nicht näher bezeichnete „Partner“ reicht nicht aus, damit ein Drittunternehmen die Daten für eigene Werbung nutzen darf. Das hat Generalanwalt Dean Spielmann in seinen Schlussanträgen vom 17.09.2026 in der Rechtssache C-317/25 (Groupe Canal+) vorgeschlagen. Sachverhalt Die Canal+-Gruppe hatte 2021 elektronische Werbung an rund 3,9 Millionen Personen versandt. Die Kontaktdaten stammten

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