EuGH urteilt zum Begriff „Recht auf Kopie“

Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht.
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF
Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteil des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde.
Das Bundesverwaltungsgericht in Österreich prüfte eine Klage gegen einen ablehnenden Bescheid einer Behörde. Dabei ging es um die Frage, welche Verpflichtungen in Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO festgelegt sind und ob diese erfüllt werden, wenn die betroffenen personenbezogenen Daten als Tabelle in aggregierter Form übermittelt werden oder ob auch Auszüge aus Dokumenten oder Datenbanken bereitgestellt werden müssen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Österreich bat um Klarstellung des Begriffs „Informationen“ in Art. 15 Abs. 3 Satz 3 DS-GVO. In seinem Urteil erklärt der Gerichtshof, dass das Auskunftsrecht der betroffenen Person das Recht auf eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, beinhaltet. Wenn die Zurverfügungstellung einer Kopie unerlässlich sei, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen, müsse der für die Verarbeitung Verantwortliche Auszüge aus Dokumenten oder Datenbanken zur Verfügung stellen, wobei die Rechte und Freiheiten anderer zu berücksichtigen seien.
Der Begriff „Informationen“ beziehe sich ausschließlich auf personenbezogene Daten, von denen der für die Verarbeitung Verantwortliche gemäß Satz 1 eine Kopie zur Verfügung stellen muss.
Pressemitteilung des EuGH
Bereits der Pressemitteilung ist die vom EuGH vorgenommene grammatikalische, systematische und teleologische Auslegung zu entnehmen, die bei der Urteilsbegründung angestellt worden ist.
Vollständiges Urteil des EuGH
(Robert Kneschke – stock.adobe.com)
Letztes Update:07.05.23
Verwandte Produkte
-
Teil 3: Datenschutz-Management nach der DS-GVO
Seminar
20.09.2023, 08:00 Uhr | online
16.10.2023, 08:00 Uhr | Berlin
1.451,80 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 41: So hält das Urheberrecht den Anforderungen der KI stand
Beim Einsatz generativer KI spielt neben dem Datenschutzrecht das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Die Rechtsbereiche dürfen nicht miteinander vermischt werden. Welche Rechte bei der Erstellung von neuen Inhalten bzw. beim Training der KI tangiert sind (Input), und zum anderen, welche Rechte mit den von KI-(mit)erzeugten Inhalten verbunden sind, gleich ob Musik, Text oder Bild, und
Mehr erfahren -
Grenzen des Missbrauchs beim Auskunftsrecht
In der jüngeren Vergangenheit hat sich der EuGH mit zahlreichen Vorlagefragen zu datenschutzrechtlichen Themen befassen müssen. Darunter waren auch etliche Fragestellungen, die sich mit dem Inhalt und der Weite des Auskunftsanspruchs aus Artikel 15 DS-GVO befassten. Der EuGH konkretisierte bspw. im Rahmen seines Urteils, ob im Rahmen des Auskunftsrechts die Identität der Empfänger offenzulegen sind.
Mehr erfahren -
Besonders schützenswerte Daten in Personalakten
Besonders sensible personenbezogene Daten dürfen nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen verarbeitet werden. Diese Daten umfassen beispielsweise Informationen, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand oder die politische Überzeugung der Beschäftigten zulassen, sowie Hinweise auf religiöse Diskriminierung oder rassistische Verfolgung bieten können. Auch Informationen über Gewerkschaftszugehörigkeiten fallen unter diesen speziellen Schutz. Wie ist datenschutzrechtlich
Mehr erfahren