Folge 14: Krieg mit Informationen

Russlands Krieg gegen die Ukraine ist auch ein Krieg mit Informationen und damit auch mit Daten im Netz. Viele wollen der Ukraine aus guten Gründen beistehen und begeben sich als private Hacker im Netz eigenmächtig auf den Kriegspfad. Experten befürchten, dass dies die Situation noch eskalieren kann. Rechtsdurchsetzung ist aber auch im Krieg ebenso eine Staatsangelegenheit, wie die Kriegsführung und deren Vermeidung selbst. Klar ist: Wenn man auf dem Pulverfass sitzt, muss man besonnen sein. Welche Möglichkeiten haben Staaten, Medienunternehmen und Private? Ein Gespräch mit Professor Dr. Tobias Keber von der Hochschule der Medien in Stuttgart über Daten als Waffen.

Letztes Update:28.03.22

  • Folge 86: KI-Daten-Wirtschaft – Der Parlamentarische Abend der GDD im Rückblick

    Im Dezember 2025 hat die GDD zum Parlamentarischen Abend in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin eingeladen. Unter der Schirmherrschaft von MdB Günter Krings haben Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär im BMDS, Dr. Daniela Brönstrup, Vizepräsidentin der BNetzA, und DSK-Chef Tobias Keber, VAUNET-Chef Claus Grewenig, der Neuropathologe Felix Sahm und Kristin Benedikt diskutiert, moderiert von Rolf

    Mehr erfahren
  • Compliance-Verstöße: Keine Vorfeststellung natürlicher Personen mehr erforderlich

    EuGH: Banken haften auch ohne Verurteilung ihrer Organmitglieder

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (C-291/24) entschieden, dass die EU-Geldwäscherichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die Sanktionen gegen juristische Personen von der förmlichen Feststellung der Schuld natürlicher Personen abhängig macht. Das Urteil stärkt die Durchsetzbarkeit von Compliance-Anforderungen im Finanzsektor. Ausgangssachverhalt aus Österreich Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte gegen die Steiermärkische Bank

    Mehr erfahren
  • Diskriminierung AGG Gleichbehanflung Wohnungssuche

    Immobilienmakler haftet für ethnische Diskriminierung bei Wohnungsvermittlung

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (I ZR 129/25) entschieden, dass Immobilienmakler für Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft bei der Wohnungsvermittlung auf Schadensersatz haften. Das Urteil stärkt den Diskriminierungsschutz im Wohnungsmarkt und klärt wichtige Fragen zur Haftung von Maklern als Hilfspersonen. Sachverhalt und Testing-Methode Eine Mietinteressentin mit pakistanischem Namen bewarb sich im November

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner