Folge 57: KI-Kompetenz Pflichten und Chancen für Unternehmen

Am 12. Juli 2024 wird die KI-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 1. August 2024 in Kraft. Was ist ein KI-System und was bedeutet es, dass es autonom agiert? Warum kann KI nicht denken und trotzdem sinnvoll in menschlicher Sprache antworten und Fragen stellen? Welche Nutzung von KI-Systemen ist gefahrlos möglich? Wo muss man aufpassen? Was bedeutet „prompten“ und wie geht das? Wie setzt man sich mit KI-Ergebnissen auseinander? Wie behält man als Mensch die Kontrolle über das Werkzeug KI? Was bedeutet der Einsatz von KI-Systemen im Unternehmen? Wo kann die Technik helfen, wo nicht? Nach Ablauf einer Übergangsphase am 1. Februar 2025 müssen Betreiber und Anbieter von KI-Systemen sowie deren Beschäftigte diese Fragen kompetent beantworten können.

Wie das gelingen kann, ist Thema des Podcasts mit Paula Cipierre, Director of Data Ethics & Innovation bei ada Learning.

Letztes Update:11.07.24

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

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  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

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  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

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