Foto- und Videoaufnahmen in der Schule
Es ist unumgänglich, dass sich auch die Schulen, sobald im Unterricht Foto- und Videoaufnahmen von betroffenen Personen erstellt werden sollen, Gedanken um die Anforderungen des Datenschutzes machen müssen. Selbstverständlich ist es erfreulich, dass viele Lehrkräfte das Schulleben anschaulich und lebendig gestalten möchten, wofür sie digitale Technik wie Foto- und Videoaufnahmen einsetzen. Da die dabei zu beachtenden Vorgaben eine gewisse Komplexität aufweisen, ist es nicht verwunderlich, dass hier Unsicherheiten bestehen, wie man das Ziel eines anregenden und zeitgemäßen Schulalltags datenschutzkonform erreichen kann.
Daher hat der BayLfD das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bei der Erstellung der neuen Bekanntmachung über den Vollzug des Datenschutzrechts an staatlichen Schulen (VollzBek DS – Schulen) unterstützt. In Abschnitt Nr. 4.2 der VollzBek DS – Schulen werden spezifische Vorgaben zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen gemacht. Dabei wurde besonders darauf geachtet, dass die Auffassung der Aufsichtsbehörde zum Datenschutz bei Foto- und Videoaufnahmen angemessen berücksichtigt wurde.
Zusätzlich erläutert der BayLfD in einem separaten Arbeitpapier „Foto- und Videoaufnahmen in der Schule, insbesondere im Schulunterricht“ ausführlich seine Position zu den relevanten Themen.
Weitere nützliche Hinweise und auch Arbeitsmaterialien können Lernende, Lehrende und auch Eltern auf den Seiten https://www.km.bayern.de/schule-digital/datensicherheit-an-schulen.html sowie https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6576/schuldatenschutz.html erhalten.
Abgerundet werden diese Informationen zum Thema vom BayLfD-Papier “ Datenschutz an bayerischen öffentlichen Schulen Fragen und Antworten„, welches ebenfalls zum freien Download zur Verrfügung steht.
(Foto: eggeeggjiew – stock.adobe.com)
Letztes Update:04.08.23
Verwandte Produkte
-
Social Media – Was gibt es in der Praxis alles zu beachten?
Online-Kompaktkurs
153,51 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen
KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren



