Foto- und Videoaufnahmen in der Schule

Datenschutz in der Schule

Es ist unumgänglich, dass sich auch die Schulen, sobald im Unterricht Foto- und Videoaufnahmen von betroffenen Personen erstellt werden sollen, Gedanken um die Anforderungen des Datenschutzes machen müssen. Selbstverständlich ist es erfreulich, dass viele Lehrkräfte das Schulleben anschaulich und lebendig gestalten möchten, wofür sie digitale Technik wie Foto- und Videoaufnahmen einsetzen. Da die dabei zu beachtenden Vorgaben eine gewisse Komplexität aufweisen, ist es nicht verwunderlich, dass hier Unsicherheiten bestehen, wie man das Ziel eines anregenden und zeitgemäßen Schulalltags datenschutzkonform erreichen kann.

Daher hat der BayLfD das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bei der Erstellung der neuen Bekanntmachung über den Vollzug des Datenschutzrechts an staatlichen Schulen (VollzBek DS – Schulen) unterstützt. In Abschnitt Nr. 4.2 der VollzBek DS – Schulen werden spezifische Vorgaben zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen gemacht. Dabei wurde besonders darauf geachtet, dass die Auffassung der Aufsichtsbehörde zum Datenschutz bei Foto- und Videoaufnahmen angemessen berücksichtigt wurde.

Zusätzlich erläutert der BayLfD in einem separaten Arbeitpapier „Foto- und Videoaufnahmen in der Schule, insbesondere im Schulunterricht“ ausführlich seine Position zu den relevanten Themen.

Weitere nützliche Hinweise und auch Arbeitsmaterialien können Lernende, Lehrende und auch Eltern auf den Seiten https://www.km.bayern.de/schule-digital/datensicherheit-an-schulen.html sowie https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6576/schuldatenschutz.html erhalten.

Abgerundet werden diese Informationen zum Thema vom BayLfD-Papier “ Datenschutz an bayerischen öffentlichen Schulen Fragen und Antworten„, welches ebenfalls zum freien Download zur Verrfügung steht.

(Foto: eggeeggjiew – stock.adobe.com)

Letztes Update:04.08.23

  • Bafin Kontrolle KI Aufsicht Banken Finanzsektor

    Bafin wird Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme im Finanzsektor

    Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung (KI-MIG) am 29. Juli 2026 übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Marktüberwachung für KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehen. Die neue Zuständigkeit betrifft nach § 2 Abs. 3 KI-MIG von der Bafin oder der EZB beaufsichtigte Finanzunternehmen, Emittenten signifikanter vermögenswertreferenzierter Token

    Mehr erfahren
  • Transparenz- und Anonymisierungsmängel bei KI-gestütztem Inkasso

    Transparenz- und Anonymisierungsmängel bei KI-gestütztem Inkasso

    Im Jahresbericht 2025 schildert die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) die Ergebnisse einer Vor-Ort-Prüfung bei einem Inkassounternehmen, das Schuldnerdaten mittels KI und Verhaltensforschung analysiert, um Ansprachekanal, Tonalität und Kontaktzeitpunkt zu optimieren. Über die reine Forderungseinziehung hinaus wurden die Daten zudem zum Training und zur Optimierung der eingesetzten KI-Modelle verwendet. Hierbei stellte die Behörde

    Mehr erfahren
  • Mitarbeiterexzess

    Bußgeldverfahren wegen „Mitarbeiterexzessen“ im Gesundheits- und Polizeibereich

    Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) berichtet in ihrem Jahresbericht 2025 über eine Vielzahl von Bußgeldverfahren wegen sogenannter Mitarbeiterexzesse – Fälle, in denen Beschäftigte personenbezogene Daten, auf die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit berechtigten Zugriff hatten, unbefugt zu privaten Zwecken verarbeiteten. Betroffen waren insbesondere der Gesundheits- und der Polizeibereich; die Fälle verdeutlichen

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner