Querschnittsprüfung: Fragen zur DS-GVO an 50 Unternehmen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, hatte ab Ende Juni eine Prüfung begonnen, wie gut sich die niedersächsischen Unternehmen bisher auf die seit dem 25. Mai geltende Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eingestellt haben. In einer branchenübergreifenden Querschnittsprüfung schrieb Thiels Behörde in diesen Tagen 50 Unternehmen unterschiedlicher Größe an, die Fragen zu zehn Bereichen des Datenschutzes beantworten sollen.
Prüfung steht kurz vor dem Abschluss
Die Prüfung steht nun kurz vor dem Abschluss. Als Hilfestellung für alle interessierten Unternehmen veröffentlicht die LfD schon jetzt ihren detaillierten Bewertungskatalog.
Um die geprüften Unternehmen einheitlich bewerten zu können, wurde zu den zehn Fragekomplexen ein Katalog mit circa 200 Einzelkriterien entwickelt. Mit der Veröffentlichung der Kriterien macht die LfD Niedersachsen transparent, was ein Verantwortlicher beachten muss, um die DS-GVO korrekt anzuwenden.
„Ich möchte mir zunächst einen Überblick darüber verschaffen, wie die Firmen die zweijährige Übergangszeit bis zur Geltung der DS-GVO genutzt haben“, so Barbara Thiel in der Pressemitteilung Juni 2019.
„Mein Hauptanliegen dabei ist es zu identifizieren, ob es bei den verantwortlichen Stellen noch Nachholbedarf gibt. Außerdem möchte ich mit dieser Prüfung das Bewusstsein für Datenschutz im Allgemeinen und die Vorschriften der DS-GVO im Speziellen stärken. Es geht zum jetzigen Zeitpunkt also nicht vorrangig darum, möglichst viele Fehler zu finden und Bußgelder zu verhängen. Stattdessen möchten wir aufklären, sensibilisieren und wertvolle Hinweise geben. Trotzdem kann es natürlich zu einem entsprechenden Verfahren kommen, wenn wir während der Prüfung Verstöße gegen die DS-GVO feststellen.“
Der Kriterienkatalog zur Querschnittsprüfung als PDF-Download.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
( Bild von Andreas Breitling auf Pixabay )
Letztes Update:18.08.19
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