GDD-Praxishilfe „VVT für Auftragsverarbeitung“
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit hatte bereits Anfang 2017 zur Anpassung der Datenschutzorganisation an die ab Wirksamkeit der DS-GVO anstehenden Anforderungen ein an die DS-GVO angepasstes Vertragsmuster für Outsourcing-Dienstleistungen im Bereich der Auftragsverarbeitung herausgebracht.
Damals waren viele Einzelfragen noch in der Diskussion, sei es die Abgrenzung zur Funktionsübertragung oder zur gemeinsamen Verantwortlichkeit, das Fortbestehen der bisherigen Privilegierung von Auftragsverhältnissen oder schlicht die Anwendung auf Fernwartungsvorgänge.
„Zum Nachweis der Einhaltung dieser Verordnung“
Art. 30 DS-GVO sieht für Auftragsverarbeiter eine eigene kundenbezogene Dokumentation vor. Nach Erwägungsgrund 82 der DS-GVO soll der Auftragsverarbeiter „zum Nachweis der Einhaltung dieser Verordnung“ auch das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 Abs. 2 DS-GVO führen. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann die Vorlage verlangen, um die betreffenden Verarbeitungen hoheitlich zu kontrollieren. Dieses Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Auftragsverarbeiter (VVT-AV) unterscheidet sich grundlegend von der prozessbezogenen Dokumentation, die der Verantwortliche gemäß Art. 30 Abs. 1 DS-GVO zu führen hat. Daher widmet die GDD diesem Thema eine eigene Praxishilfe.
>> Diese Praxishilfe und weitere können Sie hier downloaden.
Letztes Update:27.01.20
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft
Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht
Mehr erfahren -
Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz
Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen
Mehr erfahren -
Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring
Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte
Mehr erfahren



