GDD veröffentlicht Praxishilfe zum TTDSG
Ab dem 01.12.2021 gilt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).
Ziel des TTDSG ist die erforderliche Anpassung der Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) an die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie die – bereits lange ausstehende – Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie (RiLi 2002/58/EG in der durch die RiLi 2009/136/EG geänderten Fassung). Zugleich soll mit der Gesetzesänderung die Rechtsunsicherheit beseitigt werden, die durch das bisherige Nebeneinander von DS-GVO, TMG und TKG entstand.
Die Datenschutzbestimmungen von TKG und TMG werden hierzu in einem Gesetz zusammengefasst. Parallel zur Schaffung des TTDSG hat der Bundesgesetzgeber auch das TKG modernisiert. Mit der Novellierung des TKG und der Schaffung des TTDSG werden bestehende Schutzlücken geschlossen und der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation umgesetzt (RL (EU) 2018/1972). Mit ihrer neuen Praxishilfe gibt die GDD einen Überblick über die Neuregelungen und den sich hieraus für die Datenschutzpraxis ergebenden Handlungsbedarf.
Die Praxishilfe kann auf den Seiten der GDD abgerufen werden.
(Foto: nmann77 – stock.adobe.com)
Letztes Update:21.06.21
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