Geldbuße für Defizite beim Patientendatenschutz

Patientendatenschutz

Der neueste Eintrag des Enforcementtrackers für eine in Deutschland verhängte Geldbuße verweist auf die Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI). Der Enforcementtracker stellt eine aktuelle Übersicht aller bisher in EU und EWR bekannt gewordenen Bußgelder unter Geltung der DSGVO zur Verfügung.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat gegenüber einem Krankenhaus in Rheinland-Pfalz eine Geldbuße in Höhe von 105.000 Euro verhängt.

Die bestandskräftige Geldbuße beruht nach Angaben der Aufsichtsbehörde auf mehreren Verstößen gegen die DS-GVO im Zusammenhang mit einer Patientenverwechslung bei der Aufnahme des Patienten. Diese hatte eine falsche Rechnungsstellung zur Folge und offenbarte strukturelle technische und organisatorische Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanagement.  

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz


Letztes Update:08.12.19

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