Grenzen der Onlinebestellung

Die Onlinebestellung lieben Kunden und Unternehmen gleichermaßen. Es muss aber auch einfach sein. Geht das Waschmittel zur Neige, dann ist es praktischer man bestellt es direkt per Knopfdruck neu, als es erst auf den Einkaufszettel zu schreiben und dann im Supermarkt zu besorgen.
Dazu erst zum Computer zu gehen ist ebenso lästig. Es ist auch nicht nötig. Amazon kann nämlich einen per WLAN mit dem Internet verbundenen Knopf mit dem Logo eines gewünschten Produkts („Dash Button“) anbieten. Man klebt ihn auf die Waschmaschine und immer wenn man ihn drückt, bestellt man Waschmittel zur Lieferung ins Haus.
So praktisch das auch klingen mag – ein Gericht hat es verboten. Die Begründung ist erfrischend einfach. Wer einen Vertrag per Internet schließt, der muss wissen, welches Produkt er zu welchem Preis in welcher Menge bestellt. Da die notwendigen Details – zum Beispiel, ob statt Pulver auch Flüssigmittel geliefert werden darf – bei Knopfdruck aber nicht bekannt und in den Geschäftsbedingungen auch nicht festgelegt sind, ist der Gegenstand der Bestellung zu intransparent.
Waschmittel, egal in welchem Zustand und zu welchem Preis zu bestellen, ohne sich im Klaren darüber zu sein, dass und worüber der Knopfdruck auf den aufgeklebten Bestellknopf einen Vertrag auslösen soll, war dem Gericht zu windig.
Was mancher als Bevormundung begreifen mag, ist nichts anderes als das Aufzeigen einer rechtlichen Grenze im Netz.

Letztes Update:21.01.19

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