Handreichung: Datenschutzkonformes und mobiles Arbeiten
In der Pandemie sind allein in Deutschland zwölf Millionen Berufstätige ins Home-Office gewechselt“, so eines der Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aus dem Jahre 2021. Dazu hatte das BSI 1.000 Unternehmen und Betriebe befragt. Viele dieser Berufstätigen sind entweder ganz oder teilweise im Home-Office geblieben.
Eine weitere eher besorgniserregende Feststellung im Rahmen dieser Umfrage war jedoch, dass die IT-Sicherheit mit dem häufiger anzutreffendem Home-Office nicht Schritt zu halten schien.
Für mobiles Arbeiten bedarf es einer richtigen Balance zwischen dem benutzerfreundlichen Zugriff auf Unternehmensdaten und dem Schutz der IT. Ein robustes und risikobasiertes IT-Sicherheitsmanagement, Mitarbeiterschulungen und gut durchdachte Notfallkonzepte sind hierfür notwendig.
Weitere wichtige Erkenntnisse aus der oben angesprochenen Umfrage waren:
- Über 50 % der Unternehmen investieren weniger als 10 % der IT-Ausgaben in Cyber-Sicherheit. Das BSI empfiehlt, bis 20 % des IT-Budgets in Sicherheit zu investieren.
- Je kleiner die Firma, desto schwerwiegender die Folgen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden hat eine von vier Cyberattacken existenzbedrohende Folgen.
- Obwohl kostengünstig, werden einfache Sicherheitsmaßnahmen wie Mobil Device Management, Notfallübungen oder der Grundsatz „IT-Sicherheit ist Chefsache“ nicht genügend umgesetzt.
Die Hessische Datenschutzaufsichtsbehörde (52. TB, Ziffer 7.3) weist darauf hin, dass nach aktuellen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes fast ein Viertel aller Erwerbstätigen von zu Hause arbeiten. Auch das mobile Arbeiten gewinne in der modernen Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung. Der HBDI weist darauf hin, dass für das Arbeiten im Homeoffice und das mobile Arbeiten die Regelungen der DS-GVO und des BDSG gelten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bleiben beim Arbeiten im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten daher Verantwortliche im Sinne der DS-GVO und sind für die Einhaltung der Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten rechenschaftspflichtig. Dem Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Dazu hat der HBDI auch eine Handreichung veröffentlicht, in der beschrieben wird, dass personenbezogene Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung. Die Handreichung zum datenschutzkonformen „mobilen Arbeiten“ enthält Tipps und weiterführende Informationen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zusammengestellt, um im Zusammenhang mit dem Arbeiten im Homeoffice und dem mobilen Arbeiten ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
(Foto: HockleyMedia/peopleimages.com – stock.adobe.com)
Letztes Update:09.06.24
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem
Mehr erfahren -
Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht
Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte
Mehr erfahren -
Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google
Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband
Mehr erfahren


