Handreichung zum Drittlandstransfer aktualisiert

Drittlandstransfer

Die datenschutzrechtlichen Anforderungen für den Transfer personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der EU (Drittstaatentransfers) haben in den vergangenen Jahren Unternehmen und Behörden intensiv beschäftigt. Die Frage, wie das Schutzniveau der Datenschutz-Grundverordnung auch nach einer Datenübermittlung in ein Drittland gewährleistet werden kann, war mehrfach Gegenstand von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH). Im Vordergrund standen dabei Datentransfers in die USA.

In seinen Entscheidungen hat der EuGH hohe Hürden für Drittstaatentransfers formuliert.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg brachte bereits 2020 etwas Licht ins Dunkel in dem er weitere Hinweise zum Fall Schrems II gab und zugleich sein weiteres Vorgehen in Form einer Orientierungshilfe zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18 („Schrems II“) festlegte.

Im Juli 2023 hat die Europäische Union einen neuen Angemessenheitsbeschluss für Datentransfers in die USA gefasst. Dieser bietet Datenexporteuren mehr Rechtssicherheit. Der LfDI Baden-Württemberg hat hat im Lichte der aktuellen Entwicklungen seine Handreichung zum Internationalen Datentransfer aktualisiert. Als pdf kann die Handreichung „Drittstaatentransfer unter der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Eine Handreichung zu Kapitel V der DS-GVO“ runtergeladen werden.

LfDI Baden-Württemberg

(Foto: Anna Generiert mit KI – stock.adobe.com)

Letztes Update:02.03.24

  • E-Mail Ausscheiden Breschäftigter

    Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten

    Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht gegenüber Anwälten

    Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen

    Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen

    Mehr erfahren
  • Juristische Personen können keine Aussage verweigern

    Kein Auskunftsverweigerungsrecht juristischer Personen gegenüber Aufsichtsbehörden

    Das VG Berlin (VG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2025, VG 1 K 607/22) hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die aufsichtsbehördlichen Auskunftsbefugnisse nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DS-GVO bestätigt und konkretisiert. Ausgangsfall: Adressvermietung ohne Rechtsgrundlage Hintergrund war die Verwarnung eines Buchverlags, der Kundendaten ohne Einwilligung und ohne sonstige gesetzliche Grundlage zu

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner