KI in der Anwaltskanzlei: Chancen verantwortungsvoll nutzen


KI-Anwendungen bieten vielfältige Möglichkeiten für den Einsatz in Anwaltskanzleien, bringen jedoch auch berufsrechtliche Herausforderungen mit sich. Insbesondere „große“ Sprachmodelle wie ChatGPT, bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten – von Recherche- und Analyse-Tools bis hin zur automatisierten Übersetzung von Rechtsdokumenten. Ein neuer Leitfaden der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unterstützt Anwältinnen und Anwälte dabei, KI-Tools rechtssicher und berufsrechtskonform zu nutzen

Sprachmodelle generieren Texte auf Basis statistischer Wahrscheinlichkeiten, ohne den Inhalt tatsächlich zu „verstehen“. Dies könne zu sogenannten „Halluzinationen“ führen – der Erzeugung faktisch falscher, aber plausibel erscheinender Inhalte. In der rechtlichen Beratung können solche Fehler gravierende Konsequenzen haben, z. B. durch unrichtige Angaben in Schriftsätzen.

Zusätzlich bestehe die Gefahr von Verzerrungen (Bias) durch einseitiges oder unzureichendes Trainingsmaterial. Trotz erheblicher Verbesserungen seit der Einführung von ChatGPT im November 2022 bleiben diese Herausforderungen bestehen.

Für Kanzleien sei es daher essenziell, KI-Ergebnisse sorgfältig zu prüfen und stets berufsrechtskonform einzusetzen, um haftungsrechtliche Risiken zu minimieren und von den Vorteilen der Technologie zu profitieren.

Insbesondere die Beachtung der anwaltlichen Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO muss auch beim Einsatz von KI und LLMs unbedingt sichergestellt sein. Dieses Gebot erstreckt sich auf alle Informationen, die der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt in Ausübung des Anwaltsberufes im Rahmen eines Mandats bekannt werden (§ 43aAbs. 2 Satz 2 BRAO). Die unbefugte Offenbarung eines der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt anvertrauten fremden Geheimnisses ist strafrechtlich abgesichert nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB.

Der Leitfaden bietet Anwältinnen und Anwälten Orientierung zu zentralen Themen wie Prüfungs- und Kontrollpflichten, der Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht sowie Transparenzpflichten beim Einsatz von KI. Darüber hinaus werden die wesentlichen Anforderungen der KI-Verordnung und deren Verhältnis zum Berufsrecht erläutert. Ergänzend enthält der Leitfaden Hinweise zu weiteren Risiken und verweist auf Leitfäden europäischer Anwaltsorganisationen und der Datenschutzkonferenz.
Die Hinweise der BRAK können durchaus als Grundlage für die Erstellung einer knapperen Kanzlei-Policy genutzt werden.

(Foto: Ei – stock.adobe.com)

Letztes Update:12.01.25

  • Mitbestimmung des Betriebsrat bei KI-Einsatz

    Mitbestimmungspflichten des Betriebsrats beim Einsatz von KI

    Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) hat ein Kurzpapier veröffentlicht, das die mitbestimmungsrechtlichen Implikationen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen beleuchtet. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwieweit der Betriebsrat beim Einsatz KI-gestützter Systeme beteiligt werden muss – insbesondere dann, wenn personenbezogene Daten von Beschäftigten betroffen sind. Grundsätzlich bleibt der Einsatz von KI

    Mehr erfahren
  • Online Terminvergabe

    Datenschutzkonformes Terminmanagement durch externe Dienstleister

    Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in einem aktuellen Positionspapier klargestellt, unter welchen Voraussetzungen medizinische Praxen datenschutzkonform externe Dienstleister zur Terminvergabe einsetzen dürfen. Solche Anbieter verarbeiten im Regelfall personenbezogene Daten – teilweise auch Gesundheitsdaten – im Auftrag der Praxis. Dies ist laut DSK grundsätzlich zulässig, sofern die Beauftragung auf Grundlage eines wirksamen Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28

    Mehr erfahren
  • Datenschutzkonforme KI Entwicklung

    DSK veröffentlicht Orientierungshilfe für datenschutzkonformen KI‑Einsatz

    Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat im Mai 2025 die erste innerhalb der DSK abgestimmte Orientierungshilfe zum Einsatz künstlicher Intelligenz im Einklang mit der DS-GVO vorgestellt. Sie dient Verantwortlichen in Behörden und Unternehmen als Checkliste entlang der drei Phasen: Konzeption und Auswahl, Implementierung sowie Nutzung von KI-Systemen. Zentral ist dabei die Analyse von Risiken für Betroffenenrechte, insbesondere

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner