Kompakte Transparenz: Datenschutz-Icons
Eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach jetzt hat schon bereits vor Jahren bestätigt, was viele Experten bereits vermuteten: viele Datenschutzerklärungen und AGB auf Website haben für den Nutzer einen geringen Mehrwert. Datenschutzhinweise müssen u.a. über Art und Umfang erhobener Daten informieren und laut DS-GVO auf Widerspruchsmöglichkeiten aufmerksam machen. Doch angesichts langer und komplexer Ausführungen lesen betroffene Personen diese Informationen oftmals nicht und nicken diese einfach ab.
Nur etwa jeder vierte Nutzer liest die Texte mit den Nutzungsbedingungen der Internetdienste durch, bevor er sich bei diesen Diensten anmelden bzw. die Websites nutzen. Einerseits bestimmt Schnelllebigkeit den Alltag vieler Menschen, so dass die Aufmerksamkeit zu einer kostbaren Ressource wird. Andererseits führt die Komplexität von im Hintergrund laufenden Datenverarbeitungen auch bei so „trivialen Dingen“ wie dem Besuch einer Webseite dazu, dass der Nutzer über diese Vielzahl von Datenverarbeitungen informiert sein müsste, wenn der Verantwortliche bspw. seinen datenschutzrechtlichen Transparenzanforderungen nachkommen soll.
Um die bewerkstelligen zu können, hat das Bundesministerium der Justiz bereits vor etlichen Jahren vorgeschlagen, dass neben detaillierteren Hinweisen auch eine weitaus kompaktere in Form eines sog. „One-Pagers“ angeboten werden könnte.
Eine Möglichkeit der Verdichtung von notwendigen Informationen auf ein noch kompakteres Maß ist sogar in der DS-GVO und seinen Erwägungsgründen enthalten. Die DS-GVO selbst sieht die Verwendung von Bildsymbolen in Art. 12 Abs. 8 und Erwägungsgrund 166 vor.
In diesem Zusammenhang hatte der LfDI Baden-Württemberg 2021 einen Aufruf verbunden mit einem Wettbewerb gestartet. Interessierte sollten Icons gestalten , die die Punkte einer Datenschutzinformation gemäß Artikel 13 und 14 der DS-GVO verbildlichen und so die wichtigsten und häufigsten Datenschutzbegriffe und -hinweise auf einen Blick begreifbar machen. Es wurden Symbole für folgende Begriffe gesucht:
- „Verantwortlicher“,
- „(personenbezogene) Daten“,
- „Zweck“,
- „Rechtsgrundlage“, mit Icons zu „Einwilligung“ und deren „Widerruf“, sowie zu „Vertrag“,
- „rechtliche Verpflichtung“ und „berechtigtes Interesse“,
- „Schutz“, mit Icons zu den Betroffenenrechten „Auskunft“, „Berichtigung“, „Einschränkung“, „Löschung“ sowie „Beschwerde (bei der Aufsichtsbehörde)“,
- „Datenschutzbeauftragte*r“,
- „Aufsichtsbehörde“,
- „Weitergabe“ mit Icons zu „Empfänger“ und „Übermittlung in Drittstaaten“.
Nun präsentiert der LfDI BW das Ergebnis des Wettbewerbs auf seiner Internetseite. Die Datenschutz-Icons stehen für alle Interessierten in Farbe und s/w für Print- und digitale Nutzung kostenlos zum Download zur Verfügung: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz-icons/
Jedes Set besteht aus allen 20 Icons, jeweils in Farbe und schwarzweiß. Der PNG-Download enthält jedes Set zudem in den Größen 128, 512 und 1024 Pixel. Der LfDI räumt den Nutzern das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte und unwiderrufliche einfache Nutzungsrecht ein, die auf dieser Seite aufgeführten Piktogramme ausschließlich zum Zweck der Übermittlung von Datenschutz-Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Rechteeinräumung erfolgt für alle Nutzungsarten.
Letztes Update:23.10.22
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