Kostenlose Erstkopie der Patientenakte – DSK hält Anpassung nationaler Regelungen für erforderlich

Kostenlose Patientakte

In seiner aktuellen Entschließung vom 11. September 2024 weist die DSK auf ein notwendige Anpassung im Hinblick auf die kostenlose Erstkopie von Patientenakten hin.
Der Hintergrund dieser Feststellung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Oktober 2023 (Az. C-307/22). Dort hatte sich der EuGH zum Verhältnis des Rechts auf Einsicht in die Patientenakte aus § 630g BGB und des Rechts auf Kopie personenbezogener Daten aus Art. 15 Abs. 3 DS-GVO geäußert.

Nach Auffassung des Gerichts hat der Patient oder die Patientin einen Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie seiner oder ihrer Akte. Durch eine nationale Regelung wie § 630g Abs. 2 S. 2 BGB dürfe dem Patienten oder der Patientin keine Kostenlast hierfür auferlegt werden. Der Verantwortliche könne jedoch für alle weiteren Kopien ein angemessenes Entgelt auf Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

Der EuGH stellte weiter fest, dass eine nationale Regelung, die vor Inkrafttreten der DS-GVO erlassen wurde, grundsätzlich unter Art. 23 Abs. 1 lit. i DS-GVO fallen und somit bestimmte in Art. 15 DS-GVO festgelegte Rechte und Pflichten einschränken könne. Diese Möglichkeit dürfe jedoch nicht dazu führen, dass eine nationale Regelung erlassen oder angewendet wird, die es dem Verantwortlichen erlaubt, der betroffenen Person Kosten für die erste Kopie ihrer personenbezogenen Daten aufzuerlegen, wenn diese Daten vom Verantwortlichen verarbeitet werden.

Zusätzlich betonte der EuGH, dass ein Antrag auf Herausgabe der Kopie durch den Patienten oder die Patientin keiner Begründung bedarf. Die Motivation der antragstellenden Person spielt hierbei keine Rolle.

Die DSK weist daher darauf hin, dass der Bundesgesetzgeber dringend handeln muss, um § 630g Abs. 2 S. 2 BGB an die Vorgaben der DS-GVO anzupassen. Auch die Berufsordnungen der Heilberufskammern, die regelmäßig Regelungen zur Kostenerstattung für die Herausgabe von Patientenakten enthalten (wie etwa § 10 Abs. 2 der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer, § 12 Abs. 4 der Bundeszahnärztekammer und § 11 Abs. 1 der Bundespsychotherapeutenkammer), stehen nach Auffassung der DSK im Widerspruch zu den Vorgaben der DS-GVO und dem Urteil des EuGH.

(Foto: BoOm – stock.adobe.com)

Letztes Update:14.09.24

  • Mindesstandard zur Protokollierung von Cyberangriffen

    Aktualisierung: Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen

    Immer häufiger werden Cyber-Angriffe auf Unternehmen und Regierungen bekannt, die folgenschwere Konsequenzen für die Betroffenen auslösen. Die meisten IT-Systeme in Organisationen verfügen über Möglichkeiten, um ein Audit-Logging zu aktivieren. Bereits mit den Standardeinstellungen werden dabei in der Regel alle wichtigen Ereignisse aufgezeichnet. Damit dabei aber keine gigantischen Datenmengen entstehen, die nur mit hohem Aufwand zu verarbeiten

    Mehr erfahren
  • MItarbeiterexzess durch unzulässige Datenbankabfrage

    Klassiker: Mitarbeiterexzess durch unzulässige Datenbankabrufe

    Regel: Unternehmen haften für Datenschutzverstöße ihrer BeschäftigtenNach Auffassung der Datenschutzkonferenz (DSK) als Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden sollen Unternehmen im Rahmen von Art. 83 DS-GVO für Datenschutzverstöße eines jeden Beschäftigten haften, wenn der Mitarbeiter nicht im Exzess (für eigene Zwecke) gehandelt hat. Dabei sei nicht erforderlich, dass für die Handlung ein gesetzlicher Vertreter oder eine Leitungsperson verantwortlich ist.

    Mehr erfahren
  • Beschäftigtendaten: Bußgeld wegen unzulässiger Datensammlung in der Probezeit

    HintergrundEin Unternehmen wurde von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und ­Informationsfreiheit (BlnBDI) mit einem Bußgeld von 215.000 Euro belegt, weil es sensible personenbezogene Daten seiner Beschäftigten während der Probezeit unrechtmäßig verarbeitet hatte. Die Daten wurden ohne Kenntnis der Betroffenen erfasst und für Kündigungsentscheidungen genutzt (S. 25, Jahresbericht 2023). Details des FallsEine Vorgesetzte erstellte auf Anweisung

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner