Leitfaden zum Umgang mit Cyberattacken
Die Gefahr von Cyberangriffen wächst. Die Angreifenden sind zunehmend professionell organisiert und in der Lage, Sicherheitslücken schnell zu nutzen. Sie verfügen über Werkzeuge, um Schwachstellen der Systeme zu identifizieren. Auch Betrugs- und Phishing-Maschen sind deutlich professioneller geworden – und damit schwerer für Nutzer*innen zu erkennen. Experten sind sich einig: Ein Cyberangriff ist nicht mehr eine Frage des „ob“, sondern des „wann“.
Die LDi NRW fasst die wesentlichen ToDos auf ihrer Seite wie folgt zusammen :
- Angriff stoppen: Sofortige Maßnahmen ergreifen, um den Angriff zu stoppen oder einzudämmen.
- Untersuchung: Ursache, Umfang, Ablauf und Folgen des Angriffs analysieren.
- Risikobewertung: Auswirkungen auf die betroffenen Personen bestimmen und das Risiko für ihre Rechte bewerten.
- Schadensbegrenzung: Maßnahmen ergreifen, um die Folgen für betroffene Personen abzumildern und sie gegebenenfalls benachrichtigen.
- Prävention: Vorkehrungen treffen, um zukünftige Angriffe zu verhindern und das Schutzniveau zu erhöhen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt Informationen zum Umgang mit Cyberangriffen zur Verfügung. Diese Infos umfassen auch Listen von Dienstleistern im IT-Sicherheitsbereich, die zur Unterstützung kontaktiert werden können. Zudem besteht die Möglichkeit, sich an den Single Point of Contact des Cybercrime-Kompetenzzentrums zu wenden.
(Foto: Ummeya – stock.adobe.com)
Letztes Update:11.08.24
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem
Mehr erfahren -
Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht
Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte
Mehr erfahren -
Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google
Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband
Mehr erfahren



