Leitfaden zum Umgang mit Cyberattacken

Cyberattack defense

Die Gefahr von Cyberangriffen wächst. Die Angreifenden sind zunehmend professionell organisiert und in der Lage, Sicherheitslücken schnell zu nutzen. Sie verfügen über Werkzeuge, um Schwachstellen der Systeme zu identifizieren. Auch Betrugs- und Phishing-Maschen sind deutlich professioneller geworden – und damit schwerer für Nutzer*innen zu erkennen. Experten sind sich einig: Ein Cyberangriff ist nicht mehr eine Frage des „ob“, sondern des „wann“.

Die LDi NRW fasst die wesentlichen ToDos auf ihrer Seite wie folgt zusammen :

  • Angriff stoppen: Sofortige Maßnahmen ergreifen, um den Angriff zu stoppen oder einzudämmen.
  • Untersuchung: Ursache, Umfang, Ablauf und Folgen des Angriffs analysieren.
  • Risikobewertung: Auswirkungen auf die betroffenen Personen bestimmen und das Risiko für ihre Rechte bewerten.
  • Schadensbegrenzung: Maßnahmen ergreifen, um die Folgen für betroffene Personen abzumildern und sie gegebenenfalls benachrichtigen.
  • Prävention: Vorkehrungen treffen, um zukünftige Angriffe zu verhindern und das Schutzniveau zu erhöhen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt Informationen zum Umgang mit Cyberangriffen zur Verfügung. Diese Infos umfassen auch Listen von Dienstleistern im IT-Sicherheitsbereich, die zur Unterstützung kontaktiert werden können. Zudem besteht die Möglichkeit, sich an den Single Point of Contact des Cybercrime-Kompetenzzentrums zu wenden.

(Foto: Ummeya – stock.adobe.com)

Letztes Update:11.08.24

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

    Mehr erfahren
  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner