LfD Niedersachsen überprüft Umsetzung der DS-GVO

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel möchte prüfen, wie gut sich die niedersächsischen Unternehmen bisher auf die seit dem 25. Mai geltende Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eingestellt haben. In einer branchenübergreifenden Querschnittsprüfung schreibt Thiels Behörde in diesen Tagen 50 Unternehmen unterschiedlicher Größe an, die Fragen zu zehn Bereichen des Datenschutzes beantworten sollen.
Abschlussbericht der Querschnittsprüfung soll im Mai 2019 vorliegen
Den Fragebogen der LfD erhalten zunächst 20 große und 30 mittelgroße Unternehmen aus verschiedenen Branchen, die ihren Hauptsitz in Niedersachsen haben. Bis zum November werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Antworten auswerten und anschließend bei ausgewählten Unternehmen Vor-Ort-Termine wahrnehmen. Der Abschlussbericht der Querschnittsprüfung soll dann im Mai 2019 vorliegen. Die LfD erhofft sich von dieser bisher größten Prüfung seit Bestehen der Aufsichtsbehörde auch Hinweise für ihre zukünftige Arbeit. So könnten sich zum Beispiel Schwerpunktprüfungen in bestimmten Branchen anschließen. Außerdem erwartet die Behörde Anhaltspunkte dafür, wo noch besonders viel Beratungs- und Aufklärungsbedarf besteht. Als Konsequenz daraus könnten beispielsweise neue Orientierungshilfen erarbeitet werden.
Quelle: LfD
Foto: © Reicher/Fotolia.com
Letztes Update:09.07.18
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit
Mehr erfahren -
Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?
Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
Mehr erfahren -
Leitfaden für Penetrationstests von LLMs
Die Allianz für Cyber-Sicherheit hat einen Leitfaden veröffentlicht, der sich mit Penetrationstests für Large Language Models (LLMs) befasst. Ziel ist es, klassische Prüfmethoden aus dem Bereich der IT-Sicherheit auf die spezifischen Eigenschaften und Risiken von LLMs zu übertragen. Für Datenschutz- und Compliance-Verantwortliche ist das Dokument besonders interessant, da Schwachstellen in KI-Systemen unmittelbare Auswirkungen auf die
Mehr erfahren