LfDI BW aktualisiert Ratgeber zum Beschäftigtendatenschutz
Die wachsende Zahl der beim LfDI eingehenden Beschwerden ist nur ein Indiz dafür, welch hohen Stellenwert der Beschäftigtendatenschutz inzwischen hat. Eigentlich selbstverständlich, wenn man überlegt, dass sich fast jeder von uns früher oder später im Arbeitsalltag wiederfindet – ob auf Seiten des Arbeitgebers oder auf der anderen Seite als Arbeitnehmer. Und wie viel Zeit man am Arbeitsplatz verbringt und dabei eine Flut an personenbezogenen Daten hinterlässt.
Überarbeitete, der DS-GVO angepasste Version erhältlich
Gerade weil der Bereich des Beschäftigtendatenschutzes fast jeden betrifft, hat der LfDI die bei ihm eingegangenen Beschwerden zum Anlass genommen, einen praxisbezogenen Ratgeber herauszugeben. Dieser praxisbezogene Ratgeber zum Beschäftigtendatenschutz ist ab sofort in einer überarbeiteten und der DS-GVO angepassten Version erhältlich. Wie auch sein Vorgänger, spiegelt er die interessante und vielfältige Arbeit aus dem Bereich des Beschäftigtendatenschutzes wider und präsentiert echte Fälle und deren Lösung.
Die 3. Auflage des Ratgebers finden Sie unter nachfolgender Adresse: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ratgeber-zum-beschaeftigtendatenschutz-3-auflage/
Letztes Update:12.03.19
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren

