LfDI BW informiert zum Thema Fotografieren und Datenschutz

Erstellung von Bildaufnahmen

Nach wie vor herrscht Unsicherheit beim Thema Fotografieren und Datenschutz. Im Hinblick auf die Frage, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Thema Fotografieren zu beachten sind, möchte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg mit der Broschüre „Fotografieren und Datenschutz – Kompakt und praxisorientiert“ entgegenwirken.
Insbesondere die Frage, ob nach Wirksamwerden der DS-GVO die Vorschriften des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) keine Gültigkeit mehr hat und auf welcher Rechtsgrundlage Fotos angefertigt und verbreitet werden dürfen, wird in der Broschüre einer näheren Betrachtung unterzogen.

Wertung zum Thema „Fotografieverbot an Schulen“

Aus gegebenem Anlass hat der LfDI BW auch eine abschließende Wertung zum Thema „Fotografieverbot an Schulen“. Dazu seine Einschätzung:
„Ein generelles Fotografierverbot ist sicher keine vernünftige Lösung. Die Schule kann z. B. in einem Elternbrief oder im Rahmen der Veranstaltung darauf hinweisen, dass Fotos von einem Schulfest nicht ohne die Erlaubnis der fotografierten Personen ins Netz gestellt werden dürfen. Alternativ könnte die Schule auch darum bitten, während der Veranstaltung nicht zu fotografieren, und gleichzeitig anbieten, am Ende der Veranstaltung an einem bestimmten Ort der Schule Fotos anfertigen zu können. Auf diese Weise können Personen, die nicht fotografiert werden wollen, dies vermeiden, indem sie diesem Ort fernbleiben. Will die Schule selbst Fotos der Veranstaltung veröffentlichen, hat sie freilich in der Regel die Einwilligung der Betroffenen einzuholen, die sich auf das jeweils zur Veröffentlichung verwendete Medium beziehen muss.“

Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Letztes Update:18.09.19

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