LfDI BW stellt Umfrageergebnisse zur DS-GVO vor
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg führte im Sommer 2019 in 1101 Gemeinden eine Umfrage zum Stand der Umsetzung der DS-GVO durch. Der LfDI BW konnte die Umfrage bereits evaluieren und stellt die Umfrageergebnisse vor. Nach eigenen Angaben haben sich rund 87% der Kommunen an der Umfrage beteiligt, so dass die Ergebnisse als repräsentativ betrachtet werden können.
Die Gemeinden machen gegenüber dem LfDI einen sehr hohen Beratungs- und Unterstützungsbedarf geltend, zum Beispiel in Form von weiteren Schulungsmaßnahmen, Mustervorlagen oder Handreichungen. Aber auch Unterstützung von anderen Stellen wird eingefordert, etwa Unterstützung durch die Fachministerien bei landeseinheitlichen Verfahren.
Neue Broschühre des LfDI BW
Als konkrete Reaktion auf diesen Bedarf veröffentlicht der LfDI BW eine neue Broschüre zum Datenschutz bei Gemeinden, welche unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/11/Broschüre-Gemeinden-November-2019.pdf runtergeladen werden kann.
Auf der Internetseite des LfDI BW kann auch eine zusammenfassende Präsentation der Ergebnisse der Kommunalumfrage, die der LfDI der Presse vorgestellt hat, entnommen werden: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/11/Präsentation-Ergebnisse-Kommunalumfrage.pdf.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
(Bild von Gerd Altmann auf Pixabay)
Letztes Update:04.11.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren -
Mieterselbstauskunft: Datenschutzaufsicht zieht klare Grenzen
Ein aktueller Fall (Ziffer 2.2.) aus dem Tätigkeitsbericht 2025 der Sächsichen Datenschutzaufsichtsbehörde verdeutlicht, dass Mieterselbstauskünfte in der Praxis nach wie vor häufig datenschutzrechtlich unzulässige Abfragen enthalten – und dass Aufsichtsbehörden auch ohne festgestellten Verstoß im Einzelfall tätig werden können. Der Fall Ein Mietinteressent erhielt von einem Wohnungsmakler bereits vor der Wohnungsbesichtigung eine umfangreiche Selbstauskunft, die
Mehr erfahren


