Neues zum TTDSG

Am 10.02.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) beschlossen. Mittels des geplanten Gesetzes sollen die Datenschutzvorgaben für Telemedien und Telekommunikationsdienste zusammengeführt und an das geltende europäische Recht angepasst werden.

Mit dem TTDSG soll u.a. das Setzen und Auslesen von Cookies und die Verwendung von vergleichbaren Techniken zur Wiedererkennung von Nutzern, wie z.B. das Browser Fingerprinting, geregelt werden. Anders als noch der vorhergehende Referentenentwurf für ein TTDSG, zu dem die GDD im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme abgegeben hat, orientiert sich der Regierungsentwurf bezüglich der „Cookie-Regelung“  (§ 24 TTDSG-E) dabei unmittelbar am Wortlaut der ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG).

Eine Einordnung des Entwurf bietet die Geschäftsstelle der GDD auf Ihrer Webseite.

Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.


Letztes Update:14.03.21

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