Prüfung Aufsichtsbehörde

Internationaler Datentransfer: Koordinierte Prüfung durch Aufsichtsbehörden

In seiner Schrems-II-Entscheidung hat der EuGH festgestellt, dass Übermittlungen in die USA nicht länger auf Basis des sogenannten Privacy Shields erfolgen können. Der Einsatz der Standarddatenschutzklauseln für Datenübermittlungen in Drittstaaten ist nur noch unter Verwendung wirksamer zusätzlicher Maßnahmen ausreichend, wenn die Prüfung des Verantwortlichen ergeben hat, dass im Empfängerstaat kein gleichwertiges Schutzniveau für die personenbezogenen

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Wissenschaftspreis für Datenschutz und Datensicherheit

Auch in diesem Jahr vergibt die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) erneut einen Wissenschaftspreis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit. Der Preis beträgt 5.000,00 €. Der Preis kann auch zwischen mehreren Arbeiten geteilt werden. Der Preis soll bevorzugt an Nachwuchswissenschaftler vergeben werden. Es sollen fertiggestellte oder in der Fertigstellung

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Datenschutzverletzung

Datenschutzverletzungen richtig behandeln

Datendiebstahl, Datenklau, Datenmanipulation oder Datenverlust – Datenschutzverletzung können vielfältig sein. Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind die Anforderungen an den Datenschutz stark gestiegen. Die DS-GVO definiert Datenschutzverletzungen gemäß Artikel 4 Nr. 12 als „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“. Doch was das genau bedeutet ist häufig unklar. Denn nicht jede Verletzung der DS-GVO ist auch automatisch

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Folge 1: Schrems II und die Folgen für die Nutzung von Bürosoftware (wie z.B. MS Teams) in Deutschland

Zum Ende des Schuljahres gehen die Schulen in Deutschland wieder in den Regelunterricht. Homeschooling per Videokonferenz ist damit hoffentlich erst einmal Vergangenheit. Wenn es wieder dazu kommt, müssen Schulen den Datenschutz in den Griff bekommen. Aufsichtsbehörden sprechen in dieser Situation teilweise sogar von Bußgeldern für staatliche Schulen. Darüber, warum das rechtlich nicht möglich ist und

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Beschwerde und Anonymität

Wahrung der Anonymität des Petenten durch die Aufsichtsbehörde

Jede Person hat das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn sie glaubt, dass eine bestimmte sie betreffende Datenverarbeitung gegen die DS-GVO verstößt. Insbesondere wenn sich Beschäftigte wegen vermuteter Datenschutzverstöße an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden wollen, bestehen jedoch oftmals Befürchtungen, dass sich ihre Beschwerde negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirken könnte.Die LfD Niedersachsen erläutert in

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Datenschutz-Folgenabschätzung

Keine Angst vor Datenschutz-Folgenabschätzungen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist seit drei Jahren in Kraft. Seitdem hat sich der Datenschutz grundlegend verändert. Neu eingeführt mit der DS-GVO wurde die Verpflichtung zu einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Datenverarbeitung, die voraussichtlich ein hohes Risiko darstellen. Trotz guter Kenntnisse der DS-GVO herrschen weiter viele Unsicherheiten in Hinsicht auf die korrekte Durchführung und Umsetzung der DSFA.

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