Einsicht in die Patientenakte (630g BGB) vs. Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO
Wenn sich Patienten über den Inhalt der Behandlungsdokumentation, also ihrer Patientenakte, informieren möchten, kommen mehrere Rechtsnormen in Betracht, auf die sie dieses Begehren stützen können. So enthält zum einen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit § 630g eine Regelung, die einen Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte und auf Erhalt elektronischer Abschriften der Akte im Rahmen
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