Datenschutzbeauftragte in privaten Kindertagesstätten: ULD aktualisiert Einschätzung
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat seine datenschutzrechtliche Bewertung zur Pflicht privater Kindertagesstätten (Kitas) zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten neu gefasst. Während kommunale Kitas ausnahmslos gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a DS-GVO einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, gilt dies für private Einrichtungen nur unter bestimmten Voraussetzungen: Eine Benennungspflicht besteht, wenn die Kerntätigkeit eine umfangreiche
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