Informationspflichten des Verantwortlichen

Neue Orientierungshilfe „Informationspflichten des Verantwortlichen“

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat seine Orientierungshilfe „Informationspflichten des Verantwortlichen“ zum Download bereit gestellt.  Die Orientierungshilfe berücksichtigt die Erfahrungen aus Beratungspraxis der Behörde, die sie in den vergangenen sechs Monaten mit der DS-GVO gemacht hat. Darin werden die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung umfassend und praxisgerecht erläutert. Die Verwaltungen erhalten zudem zahlreiche Formulierungsvorschläge und

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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Keine Pflicht zum Führen eines Verzeichnises von Verarbeitungstätigkeiten?

Frage des GDD Erfa-Kreises Würzburg zum Führen eines Verzeichnises von Verarbeitungstätigkeiten: Ein Auftragnehmer beruft sich darauf, dass er kein Verzeichnis i.S.d. Art 30 Abs. 2 DS-GVO zu führen hat und führt die Ausnahmeregelung des Art. 30 Abs. 5 DS-GVO an. Er habe einerseits „weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt“ und andererseits „findet die Verar-beitung der Daten nur

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Wissenschaftspreis für Arbeiten im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit

Der wissenschaftliche Beirat der GDD vergibt Preise an ausgezeichnete Arbeiten im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit. Die Preisverleihung fand traditionsgemäß im Rahmen des Abendprogramms der Datenschutz-Fachtagung (DAFTA) im Maternushaus zu Köln statt. Der GDD steht ein wissenschaftlicher Beirat zur Seite, der aus anerkannten Experten in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und Sozialwissenschaften besteht. Auf Vorschlag des wissenschaftlichen

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Präsident des BayLDA Thomas Kranig erhält GDD-Datenschutzpreis

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat angesichts der jüngst vollzogenen europäischen Datenschutzreform Enormes geleistet. Keine andere Behörde hat sich derart um die Verständlichmachung des neuen Rechts verdient gemacht. Der GDD-Datenschutzpreis geht daher in diesem Jahr an den Präsidenten des BayLDA Thomas Kranig. Seit 2013 vergibt die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) alljährlich

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Deutsches Bußgeld durch LfDI Baden-Württemberg

Ein Verstoß gegen die nach Art. 32 DS-GVO vorgeschriebene Datensicherheit hat der LfDI Baden-Württemberg Dr. Brink gestern mit einem Bußgeld von 20.000,- Euro geahndet. Ob es sich dabei um den Bußgeldbescheid in Deutschland unter der DS-GVO handelt, ist nicht ganz klar. Unstrittig ist jedenfalls, dass dies die erste Geldbuße unter dem neuen Datenschutzrecht in Baden-Württemberg

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Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung im Gesundheitswesen

Broschüre der LDI NRW: Datenschutz im Vereinsleben

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Helga Block, hat eine Broschüre zum Datenschutz im Vereinsleben herausgebracht. Zugeschnittene Hilfe für Vereine Da Vereinen nicht immer klar ist, welche Vorschriften für sie gelten und wie diese im Vereinsleben umzusetzen sind, hat die Aufsichtsbehörde nun eine entsprechende Hilfestellung veröffentlicht. Die Broschüre geht gezielt auf diese

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