Evaluation der DS-GVO kommt in Fahrt
Gemäß Art. 97 Abs. 2 DS-GVO muss die Evaluation der DS-GVO bis zum 25. Mai 2020 vorgenommen werden. Zur Vorbereitung eines Standpunkts des Rates haben zahlreiche Mitgliedstaaten vorab Kommentare abgegeben. Die Bundesregierung vertritt hierbei die Position, dass die Bewertung der DS-GVO ganzheitlich erfolgen sollte. Der Fokus auf die Kapitel V und VII entbinde nicht von
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