Hinweise zum Fotografieren bei Schulveranstaltungen
Mit Inkrafttreten der DS-GVO ist bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos und Videos, die auf Digitaltechnik basieren, der Anwendungsbereich der DS-GVO eröffnet. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen stellt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 4 DS-GVO dar. Somit ist für die Anfertigung der Aufnahmen und die weitere Verarbeitung die DS-GVO einschlägig.
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