Aufbewahrungsfrist für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung)
Gesundheitsdaten gehören gemäß Art. 9 DS-GVO zu den Daten besonderer Kategorien. Ihre Verarbeitung ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erfolgt die Erfassung von Arbeitsunfähigkeitsdaten in erster Linie zur Ausübung von Rechten und Pflichten, die sich aus einer Erkrankung oder Schwerbehinderung ergeben – sei es zur Lohnfortzahlung, zur Geltendmachung arbeitsrechtlicher Ansprüche oder im
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