EU und Japan erkennen beiderseits angemessenes Datenschutzniveau an
Die EU und Japan haben bereits am 17. Juli 2018 ihre Gespräche über ein beiderseits angemessenes Datenschutzniveau erfolgreich abgeschlossen. Sie haben sich darauf verständigt, die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als „gleichwertig“ anzuerkennen, sodass Daten zwischen der EU und Japan sicher fließen können. Die jeweiligen internen Verfahren für die Annahme ihrer Angemessenheitsfeststellung sind nun beendet.
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