Unterschiedliche Verfahrensweisen von Datenschutzbeauftragten
Hinsichtlich der Mitteilungspflicht der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37 Abs. 7 DS-GVO an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde hat die LDI NRW ihre Informationen aktualisiert. Die Aufsichtsbehörde teilt mit, dass, unterlassene Meldungen der Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten während einer Übergangszeit bis zum 31.12.2018 nicht als Datenschutzverstöße verfolgen werden oder geahndet werden. Weiter ist zu erfahren, dass Kontaktdaten,
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