Bekanntgabe der privaten Mobilfunknummer
Das Thüringer Landesarbeitsgericht (Az.: 6 Sa 442 / 17 und 6 Sa 444 / 17) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Arbeitnehmer zur Absicherung eines Notfalldienstes außerhalb einer Rufbereitschaft seine private Mobilfunknummer dem Arbeitgeber herausgeben muss. Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.05.2018 in den entschiedenen Fällen diese Frage verneint und
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