Sächsischer DSB klärt DS-GVO-Missverständnisse auf

Grafik Paragraphensymbol

Auch nach Wirksamwerden der DS-GVO scheinen Missverständnisse und Irritation auf Anwenderseite groß. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte klärt über vorhandene Missverständnisse rund um die Anwendung der DS-GVO auf und versucht damit Unsicherheiten zu beseitigen.  Dazu hat sich, Andreas Schurig, fünf prägnante Beispiele herausgegriffen, um einige der identifizierten Fehleinschätzungen und Missverständnisse aus der Welt zu räumen. Dabei werden die Meldungen, die in Zusammenhang mit der bevorstehenden Anwendbarkeit der DS-GVO kursieren unter die Lupe genommen.

Es kursierten viele Meldungen und Meinungen in Medien, wonach zukünftig insbesondere Klein- und mittelständische Unternehmen oder auch Vereine mit einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand belastet würden und viele Datenverarbeitungen in der bisher praktizierten Form nicht mehr oder nur noch mit individueller Einwilligung der betroffenen Person zulässig sein sollen. Die DS-GVO mit ihren überzogenen Vorgaben einerseits und den drohenden Sanktionen andererseits werde als großes Risiko für den Fortbestand der Unternehmen dargestellt, so der Sächsische DSB.  Dabei werde zumeist übersehen, dass vergleichbare Pflichten auch schon nach alter Rechtslage bestanden haben und der Umsetzungs- und Anpassungsaufwand daher letztendlich gar nicht so groß gewesen sein dürfte wie oftmals dargestellt wird.

Bei den dargestellten Beispielen handelt es sich u.a. bspw. um den Fall einer Handwerksfirma, die selbstverständlich auch Kundendaten verarbeitet. An diesem Beispiel wird der Frage nachgegangen, ob bereits das Ausmessen der Wohnung eines Kunden beispielsweise durch einen Maler oder einen Fußbodenleger nun „unter den Datenschutz fällt“ und der Handwerker protokollieren muss, wie er mit den Daten umgeht. Und dürfen Partei- oder Vereinsvorstände ihren Mitgliedern keine Geburtstagskarten mehr schreiben, weil das Geburtsdatum und die Adresse unter den Datenschutz fallen?

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

 

Foto: Fotolia/vege

Letztes Update:22.06.18

  • Geldbuße gegen Vodafone

    BfDI verhängt 45 Millionen Euro Bußgeld gegen Vodafone

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat zwei Bußgelder in Gesamthöhe von 45 Millionen Euro gegen die Vodafone GmbH verhängt. Ausschlaggebend waren Verstöße gegen zentrale Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Zusammenhang mit externen Vertriebspartnern (Auftragsverarbeitern) sowie sicherheitsrelevante Mängel im Authentifizierungsverfahren des Kundenportals „MeinVodafone“. Defizite im Umgang mit Auftragsverarbeitern

    Mehr erfahren
  • Evaluation Löschen

    Selbst-Check zur Überprüfung der Löschpraxis

    Hintergrund Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als gesetzliche Regelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten hat den Datenschutz nachhaltig verändert und geprägt. Sie verpflichtet jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – zur Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS). Jeder Verantwortliche hat deswegen eine Datenschutzorganisation vorzuweisen, die in der Lage ist, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten zu gewährleisten. Eine der maßgeblichen Anforderungen

    Mehr erfahren
  • Löschen von Daten CEF

    Europaweite Datenschutz-Prüfung: Umsetzung des Rechts auf Löschung im Fokus

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine koordinierte Durchsetzungsmaßnahme für das Jahr 2025 gestartet. Im Rahmen des „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) wird in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO untersucht. Deutschland beteiligt sich mit mehreren Landesdatenschutzbehörden an dieser Initiative, die insgesamt 32 europäische Datenschutzaufsichtsbehörden umfasst. Ziel und Methodik der Untersuchung

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner