Datenpannen nach Art. 33 und 34 DS-GVO

Umgang mit Datenpannen nach Art. 33 und 34 DS-GVO

Die Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntnisnahme durch Dritte nimmt eine Sonderstellung unter den Betroffenenrechten ein. Die datenverarbeitenden Stellen sind bei Pannen nicht nur verpflichtet, den Informationsabfluss gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden offen zu legen, sie müssen auch geeignete Hilfestellungen zur Verhinderung schwerwiegender Folgen der Datenpannen anbieten. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kann – wenn nicht rechtzeitig

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Identitätsüberprüfung bei elektronischen Auskunftsersuchen

Möglichkeiten der Identitätsüberprüfung bei elektronischen Auskunftsersuchen

Gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen haben Betroffene nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und über weitere Informationen zur Identitätsüberprüfung. Dabei dürfte die persönliche Vorsprache vor Ort bei dem Verantwortlichen eher die Ausnahme bilden, so dass sich insbesondere bei elektronische getätigten Auskunftsbegehren die Frage der Identitätsüberprüfung stellt.

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Bundeskartellamt beschränkt das Zusammenführen von Nutzerdaten

Bundeskartellamt beschränkt das Zusammenführen von Nutzerdaten

Das Bundeskartellamt hat dem Unternehmen Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Nach den Geschäftsbedingungen von Facebook können Nutzer das soziale Netzwerk bislang nur unter der Voraussetzung nutzen, dass Facebook auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dem Facebook-Nutzerkonto zuordnet. Alle auf Facebook selbst, den

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Auftragsverarbeitung und Dreiecksverhältnis

Auftragsverarbeitung und Dreiecksverhältnis

Frage des GDD-Erfa-Kreises Würzburg zur Auftragsverarbeitung: Im vorliegenden Fall beauftragt ein Unternehmen einen Dienstleister damit, personenbezogene Daten zu verarbeiten. In diesem Verhältnis besteht also der Leistungsvertrag. Die jeweiligen personenbezogenen Daten erhält der Auftragnehmer jedoch direkt von einem dritten Unternehmen. Es besteht also ein Dreiecksverhältnis, in dem der kaufmännische Auftraggeber ein anderer ist als der „datenschutzrechtliche

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Steuerberater und Auftragsverarbeitung

Steuerberater und Lohnbuchhaltung

Das LDI NRW (http://t1p.de/ewvo) geht im Falle der reinen Lohn- und  Gehaltsabrechnung oder bei sonstigen, rein technischen Dienstleistungen  auch bei Steuerberatern von einer AV aus. Das BayLDA (http://t1p.de/82g6) hingegen sieht auch bei reiner Lohnbuchhaltung eine eigene Verantwortung der Steuerberater aufgrund des Steuerberaterrechts als gegeben an. Die Bundessteuerberaterkammer weist in Ihrem aktualisierten Leitfaden vom Oktober 2018 (Hinweise für

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Selbstdatenschutz

Informationen zum Selbstdatenschutz

Unter Selbstdatenschutz versteht man die durch den Einzelnen zum Schutz seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ergriffenen technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen. Dazu werden bisher in erster Linie Verhaltensweisen des Einzelnen gezählt, möglichst wenig Ansatzpunkte für eine Erhebung seiner Daten zu bieten. Selbstdatenschutz bedeutet, die Gefahren hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit kennen zu lernen und selbst aktiv Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Broschüre des BLM Die Bayerische

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