Datenschutz-Bußgeld: Kein Nachweis einer persönlichen Verursachung durch Unternehmensleitung notwendig
Bußgeldbescheid der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 2019 hatte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) gegen die Deutsche Wohnen SE einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erlassen. Bei Vor-Ort-Prüfungen im Juni 2017 und im März 2019 hatte die Aufsichtsbehörde festgestellt, dass das Unternehmen
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