Datenschutz und ärztliche Videosprechstunde
Seit der Aufhebung des Fernbehandlungsverbots im Jahr 2018 durch den deutschen Ärztetag konnten Ärzte das Angebot ihrer telemedizinischen Leistungen sukzessive nach und nach erweitern. Die Musterberufsordnung der Ärzte (MBO-Ä) wude entsprechend angepasst. So haben seit dem Jahr 2018 Patient:innen die Möglichkeit, Ärzt:innen auch virtuell zu konsultieren, selbst wenn sie zuvor nicht dort in Behandlung waren.
Mehr erfahren