Datenschutzmanagement aus Sicht eines Datenschutzbeauftragten Basis-Schulung zum Erhalt des „GDDcert. EU“
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verlangt unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Risiko der dortigen Verarbeitung die Implementierung eines Datenschutz-Managementsystems. Obwohl die Aufgabe zur Entwicklung und Umsetzung eines Datenschutz-Managements primär beim Verantwortlichen angesiedelt ist, wird es dennoch weiterhin Aufgabe des ernannten Datenschutzbeauftragten sein, dem Unternehmen geeignete Wege zur Entwicklung und Implementierung eines umfassenden Datenschutz-Managementsystems aufzuzeigen. Teil 3
Mehr erfahren

