Unzulässige Videoüberwachung im Kindergarten
Als gutes Beispiel, wie Verantwortliche die Frage der Zulässigkeit einer geplanten Videoüberwachung lösen können, kann der unter Ziffer 2.14 geschilderte Fall „Videoüberwachung im Kindergarten“ in dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 des TLfDI genannt werden. Bevor eine Videokamera aktiviert wird, ist für jede Verarbeitung eindeutig zu bestimmen und festzulegen, welcher Zweck mit der Videoüberwachung erreicht
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