Code of Conduct

BfDI genehmigt Code of Conduct für Notare

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bietet mit den sog. Verhaltensregeln (oft auch „Code of Conduct“ CoC genannt) nach Art. 40 DS-GVO ein Instrument der Selbstregulierung. Branchenverbände und andere Vereinigungen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, können damit die z.T. abstrakten Vorgaben der DS-GVO für ihren Geschäftsbereich konkretisieren. Nach Erwägungsgrund 98 der DS-GVO sollen Verbände oder andere Vereinigungen,

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DataAgenda-Spezial, Teil 2: Künstliche Intelligenz in der Justiz – Impulse aus Nordrhein-Westfalen

An künstlicher Intelligenz kommen auch Recht und Justiz nicht vorbei. Der Roboter kann und darf nicht zum Richter werden, aber ohne seine Hilfe können Recht und Justiz die Herausforderungen der Digitalisierung nicht bewältigen. Das gilt für die Onlinewirtschaft ebenso wie für die Onlinekriminalität. Die rechtlichen Grenzen künstlicher Intelligenz müssen für alle Bereiche des Rechts im

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DataAgenda-Spezial, Teil 1: Künstliche Intelligenz in der Justiz – Impulse aus Nordrhein-Westfalen

An künstlicher Intelligenz kommen auch Recht und Justiz nicht vorbei. Der Roboter kann und darf nicht zum Richter werden, aber ohne seine Hilfe können Recht und Justiz die Herausforderungen der Digitalisierung nicht bewältigen. Das gilt für die Onlinewirtschaft ebenso wie für die Onlinekriminalität. Die rechtlichen Grenzen künstlicher Intelligenz müssen für alle Bereiche des Rechts im

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Beschäftigtendatenschutz

Aufsichtsbehörden fordern eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz

Ein spezielles Recht für den Beschäftigtendatenschutz wurde schon zu Zeiten vor Geltung der DS-GVO in wiederkehrender Regelmäßigkeit von vielen von DatenschutzexpterInnen, Personalprofis, Betriebsräten und anderen gefordert. Dies hat sich zwar mit Wirksamwerden der DS-GVO nicht wesentlich geändert, jedoch existiert nach wie vor kein in sich geschlossener Arbeitnehmerdatenschutz. Abgesehen von dem § 26 BDSG, der vom Regelungsgehalt her

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Verbraucherschutzverbände dürfen wegen Datenschutzverstößen klagen

Eine ausdrückliche Klagebefugnis enthält die DS-GVO für Verbraucherschutzverbände nur für den Fall, dass im Namen eines Betroffenen, der eine konkrete Rechtsverletzung behauptet, geklagt wird. Eine selbstständige Klagebefugnis der Verbraucherverbände, unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner betroffener Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person, enthält die DS-GVO hingegen nicht vor. Ließe sich jedoch annehmen, dass

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VVT - Praxisleitfaden

GDD aktualisiert Klassiker: Praxisleitfaden VVT

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit hatte schon vor Inkrafttreten der DS-GVO die erste Auflage der Praxishilfe „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Verantwortlicher“ veröffentlicht. In der ersten Auflage stand der Übergang vom Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes in der bis zum 25. Mai 2018 geltenden Fassung (BDSG a.F.) zu den Anforderungen der DS-GVO im Vordergrund. Die nunmehr aktualisierte

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