Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung als Fall des Joint Controllership nach Art. 26 DS-GVO

1. LfDI BW – 35. Tätigkeitsbericht 2019Der LfDI BW machte in seinem 35. Tätigkeitsbericht aus dem Jahre 2019 (Ziffer 9.1) darauf aufmerksam, dass in der Praxis oftmals eine Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO zwischen verantwortlichen Stellen vereinbart wird, um vermeintlichen Anforderungen der DS-GVO nachzukommen, auch wenn im konkreten Fall überhaupt keine Auftragsverarbeitung vorliegt. Würden bspw.

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Direktwerbung

Direktwerbung nach der DS-GVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Direktwerbung neu. Mit der DS-GVO sind alle detaillierten Regelungen des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Direktwerbung weggefallen (siehe bisher insbesondere § 28 Abs. 3 und 4 sowie § 29 BDSG-alt). Grundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Verarbeitung personenbezogener

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Cloud Nutzung öffentlicher Bereich

EDSA prüft Nutzung von Cloud-Diensten im öffentlichen Sektor

Gemäß Artikel 61 Absatz 1 DS-GVO müssen die Aufsichtsbehörden Vorkehrungen für eine wirksame Zusammenarbeit untereinander treffen. Nach Artikel 57 Absatz 1 lit. g) DS-GVO sollen die Aufsichtsbehörden mit anderen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, auch durch Informationsaustausch, und ihnen Amtshilfe leisten, um die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der DS-GVO zu gewährleisten. Der Rahmen für eine koordinierte Durchsetzung der

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Auskunftsrecht

Urteilsübersicht zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO

Mit dem Auskunftsrecht schafft Art. 15 DS-GVO eine Grundlage dafür, dass andere Betroffenenrechte (wie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, aber auch das Widerspruchsrecht) überhaupt gezielt geltend gemacht werden können. Nach Art. 12 Abs. 5 DS-GVO darf nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anfragen entweder ein Entgelt verlangt oder die Erteilung einer Auskunft verweigert werden. Exzessiv können Anträge insbesondere

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DS-GVO verlangt Fachkunde von den Datenschutzbeauftragten

Die  Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzen von jedem Datenschutzbeauftragten die dafür erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit voraus (Art. 38 DS-GVO/§§ 5, 6, 38 BDSG). Um die geforderte Fachkenntnis zu erfüllen, bedarf es einer aus Trias rechtlichen, organisatorischen und technischen Kenntnissen. Zertifizierung der GDD als Fachkundenachweis Mit der GDD-Basis-Schulung erhalten Teilnehmende diejenige Qualifikation, die nach

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accountability

GDD-Praxishilfe zur Accountability nach DS-GVO

Gemäß Art. 5 Abs. 2 DS-GVO muss der für die Verarbeitung Verantwortliche die Einhaltung der im Abs. 1 des Artikels festgelegten Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten nachweisen können. Hieraus folgt eine umfassende Rechenschaftspflicht (engl.: „Accountability“) mit zahlreichen Dokumentations- und Nachweispflichten. Präzisiert werden die Anforderungen an die Nachweispflicht in Art. 24 Abs. 1 DS-GVO. Hier wird

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